Drei Monate Portugal: Arbeitsloser kassiert dennoch Bürgergeld
Chemnitz/Dresden - Dieses Urteil könnte Sprengkraft haben. Ein Bürgergeld-Empfänger hielt sich für Monate im Ausland auf - und klagte gegen den Bescheid des Jobcenters, ihm kein Geld zu zahlen. Mit Erfolg: Das oberste Sozialgericht Sachsens entschied, dass der Arbeitslose auch für diese Zeit Leistungen beziehen darf.
Darum ging es: Der Arbeitslose (58) hielt sich Berichten zufolge aufgrund einer psychischen Erkrankung für drei Monate in Portugal auf. Gleichzeitig war er beim Jobcenter Dresden als Bürgergeld-Empfänger registriert.
Als die Behörde den Trip auf die Iberische Halbinsel mitbekam, strich sie dem Mann sämtliche Zahlungen.
Dagegen wehrte sich der Betroffene gerichtlich. Das Sächsische Landessozialgericht in Chemnitz hat nun entschieden, "dass an den Antragsteller auch für den Zeitraum eines vorübergehenden Auslandsaufenthaltes Leistungen nach dem SGB II (Sozialgesetzbuch) vorläufig zu erbringen sind", so eine Gerichtssprecherin.
Das Gericht begründet seine Entscheidung damit, dass der Aufenthalt im Ausland bei einer permanenten Arbeitsunfähigkeit "ausschließlich der Genesung und Wiederherstellung der Gesundheit des Antragstellers" dient. Mittlerweile ist das Urteil in der Sache rechtskräftig.
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