Ehefrau in Chemnitz getötet: So lange muss der Küchenbeil-Killer in den Knast

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Chemnitz - Der Fall schockierte ganz Chemnitz. Als Masoma (†38), die Frau von Allahmir R. (39), sich von ihrem Mann trennen wollte, nahm er das Küchenbeil und brachte sie brutal um. Der Afghane wurde gestern wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt - mit Feststellung der besonderen Schwere der Schuld.

Für den bestialischen Mord an seiner Ehefrau wurde Allahmir R. (39) am Freitag verurteilt.
Für den bestialischen Mord an seiner Ehefrau wurde Allahmir R. (39) am Freitag verurteilt.  © Chempic

Die Kammer des Chemnitzer Landgerichts brauchte für die Urteilsbegründung keine 15 Minuten.

Doch diese hatten es in sich: Richter Janko Ehrlich (53) skizzierte den Leidensweg von Masoma, die während ihrer Ehe mit dem Angeklagten durch die Hölle ging und dies am Ende mit ihrem Leben bezahlte.

Bereits 2023 sperrte Allahmir seine Frau in einen Keller, um sie am Weggehen zu hindern. Er schlug Masoma und drohte: "Sie gehört mir oder der Erde."

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Nachdem die Mutter von vier Kindern nach einem kurzfristigen Umzug nach Berlin im September 2025 wieder in der gemeinsamen Wohnung in der Theaterstraße erschienen war, hatte sie nur noch wenige Stunden zu leben.

Söhne mussten Todeskampf ihrer Mutter miterleben

Die Kammer um Richter Janko Ehrlich (53) verurteilte den Angeklagten wegen Mordes.
Die Kammer um Richter Janko Ehrlich (53) verurteilte den Angeklagten wegen Mordes.  © Petra Hornig

"Was Sie bereits seit Jahren angekündigt hatten, das haben Sie jetzt in die Tat umgesetzt", so Jurist Ehrlich. Allahmir nahm ein Küchenbeil und schlug massiv auf Kopf und Hals seiner Frau ein.

Unfassbar: Nicht der Täter, sondern einer der Söhne wählte den Notruf - doch jede Hilfe kam zu spät.

"Wer so auf einen Menschen einwirkt, dem kommt es darauf an, diesen Menschen zu töten", begründete Ehrlich das Urteil wegen Mordes.

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Weil einer der Söhne den Todeskampf seiner Mutter miterleben musste, stellte das Gericht beim Horror-Gatten die besondere Schwere der Schuld fest.

Damit ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren nahezu ausgeschlossen. Überdies muss der Angeklagte jeweils 15.000 Euro an seine Kinder zahlen.

Titelfoto: Chempic

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