Landgericht verurteilt Totschläger, doch Verteidigung droht schon mit Revision

Chemnitz - Am Montag wurde Erik J. (29) verurteilt, weil er seine Freundin Nina Z. (†35) in einem Plattenbau im Chemnitzer Heckert-Gebiet erstochen hat. Das Landgericht Chemnitz sieht seine Schuld als bewiesen an. Trotz Indizien-Prozess, bei dem weder Geständnis noch Zeugen die Tat unmittelbar belegen konnten.

Erik J. (29) muss wegen Totschlags für zehn Jahre hinter Gitter.
Erik J. (29) muss wegen Totschlags für zehn Jahre hinter Gitter.  © Harry Härtel/Haertelpress

"Ich bin schockiert, was da passiert ist", sagte Erik J. vor Gericht. Als Angeklagter hatte er das letzte Wort. Es war zudem das einzige Mal, dass sich der Slowake am Landgericht zu dem Tötungsdelikt äußerte.

Oberstaatsanwalt Stephan Butzkies (55) sah es in seinem Plädoyer als erwiesen an, dass der Arbeitslose seine Freundin im Juli 2023 in der gemeinsamen Wohnung in Chemnitz-Hutholz erstach und dort liegen gelassen hatte. Er forderte neun Jahre Haft wegen Totschlags.

Verteidigerin Diana Lorenz (44) sah in der Beweisführung der Anklage lediglich "Möglichkeiten" und "Wahrscheinlichkeiten". Sie führte an, dass unter anderem die DNA einer unbekannten weiblichen Person auf einem Kissen direkt neben der Toten gefunden wurde. Lorenz schlussfolgerte, dass auch diese unbekannte Person der Täter sein könnte.

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Die Juristin forderte einen Freispruch.

Mehrere Fahrzeuge der Polizei standen im Juli 2023 vor dem Plattenbau.
Mehrere Fahrzeuge der Polizei standen im Juli 2023 vor dem Plattenbau.  © Harry Härtel/Haertelpress

Gericht urteilt härter als gefordert

Mitarbeiter der Spurensicherung analysieren den Tatort in Chemnitz-Hutholz.
Mitarbeiter der Spurensicherung analysieren den Tatort in Chemnitz-Hutholz.  © Harry Härtel/Haertelpress

Die Antwort des Gerichts unter Vorsitz von Janko Ehrlich (51) war am Ende unmissverständlich - und härter, als von der Anklage gefordert: Erik J. wurde wegen Totschlags zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt.

"Es ist die Gesamtschau der Umstände, die Sie als Täter überführen", erklärte der Richter und führte beispielsweise an, dass nach der Tat Angehörige der Freundin Erik J. sagten, dass Nina Z. nicht erreichbar wäre. Erik J. soll daraufhin geantwortet haben, dass sie ihm nicht etwas anhängen sollten, falls ihr etwas passiert sei.

"Heißt im Umkehrschluss, dass Sie wussten, dass Nina etwas passiert ist und dass Sie Konsequenzen fürchteten", führte der Richter aus. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig - die Verteidigung will in Revision gehen.

Titelfoto: Harry Härtel/Haertelpress

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