Mann stach Ex-Freundin vor den Augen der Kinder nieder: So lautet das Urteil

Chemnitz - Lars S. (42) aus Oelsnitz im Erzgebirge hatte seine Ex-Freundin Susanne K vergangenen Herbst mit mehreren Messerstichen fast umgebracht. Jetzt verkündete das Landgericht Chemnitz ein eher mildes Urteil.

In der Neuwürschnitzer Straße in Oelsnitz hat sich die Bluttat im letzten November ereignet (hinterer Block).
In der Neuwürschnitzer Straße in Oelsnitz hat sich die Bluttat im letzten November ereignet (hinterer Block).  © Sven Gleisberg

Der gelernte Maler und Schweißer muss wegen schwerer Körperverletzung für vier Jahre und neun Monate hinter Gitter. Angeklagt war er wegen versuchten Mordes.

"Dass es Ihrer Freundin mit den Streitereien zu viel war und sie sich trennen wollte, hat Ihre Gefühle innerlich zum Brodeln gebracht", sagte der Vorsitzende Richter Janko Ehrlich (51).

Durch die langjährige Alkohol- und Drogensucht von Lars S. sah die Kammer aber eine verminderte Schuldfähigkeit. Auch habe er mit dem Messer in der Hand die Wohnung verlassen, als er nicht zum angestrebten Ziel kam.

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Das Paar hatte 20 Jahre lang eine toxische Beziehung mit immer wieder heftigen Streitereien geführt. Als Susanne K. sich doch trennen wollte, brannten dem 42-Jährigen wohl die Sicherungen durch.

Staatsanwaltschaft prüft mögliche Revision

Lars S. (42) wurde vom Chemnitzer Landgericht wegen gefährlicher Körperverletzung schuldig gesprochen.
Lars S. (42) wurde vom Chemnitzer Landgericht wegen gefährlicher Körperverletzung schuldig gesprochen.  © Haertelpress/Harry Härtel

Einen Tag vor dem Geburtstag einer seiner Kinder im November habe er das in die Tat umsetzen wollen, was er vorher per SMS angekündigt hatte, so das Gericht: die Tötung der Ex-Freundin vor den Augen der Kinder (4, 5), die gerade von Susanne K. für die Kita fertig gemacht wurden.

Alkoholisiert (laut Gericht 2,2 Promille) rammte er der Frau mehrfach das Messer in den Bauch, flüchtete dann aber aus der Oelsnitzer Wohnung. Die Ex-Freundin, die auch als Nebenklägerin auftrat, überlebte und musste zweimal notoperiert werden.

Der Mann hatte während des gesamten Prozesses geschwiegen, jedoch über seine Verteidigerin Kerstin Börner mitgeteilt, er könne sich nicht erinnern. Die Anwältin zeigte sich mit dem Urteil sehr zufrieden.

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Die Staatsanwaltschaft prüft dagegen, in Revision zu gehen. Diana Enzinger, Anwältin der Nebenklage, sagte: "Meine Mandantin leidet bis heute massiv unter dem Erlebnis. Für sie war es aber wichtig, dass sie vor Gericht ausführlich auch über die Beziehung sprechen konnte."

Titelfoto: Bildmontage: Sven Gleisberg, haertelpress/Harry Härtel

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