Skandal-Urteil am Chemnitzer Landgericht! Frau mit Kissen erstickt: Ehemann freigesprochen

Flöha/Chemnitz - Obwohl er seine Ehefrau mit einem Kissen getötet hat, verlässt ein Flöhaer das Landgericht Chemnitz als freier Mann. Was für Außenstehende kaum nachvollziehbar erscheint, erklären die Richter mit Schuldunfähigkeit, der besonderen Beziehung zur Frau und seiner bislang weißen Weste.

Für Totschlag gibt es nur selten Freispruch - im Fall Alexander W. (63) schon.
Für Totschlag gibt es nur selten Freispruch - im Fall Alexander W. (63) schon.  © Haertelpress

Freude kann Alexander W. (63) nach seinem Freispruch nicht empfinden. Er hat seine Ehefrau (67) verloren. Mit ihr hatte er drei Jahrzehnte zusammengelebt, zuletzt in einer Plattenbauwohnung in Flöha.

Auslöser der Tat war laut Gericht der Gesundheitszustand des Brummi-Fahrers, der sich von einer Depression hin zum Wahn ausgeprägt hatte. Am 21. März kam alles zusammen.

Alexander W. drückte seiner Ehefrau nach dem Aufstehen ein Kissen ins Gesicht, bis sie nicht mehr atmete. Die spätere Todesursache: Sauerstoffmangel. Kurz darauf wählte er die 110 und sagte: "Ich habe meine Frau getötet." Den Richtern blieb er eine genauere Antwort schuldig.

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Psychiater, Ärzte und Gutachter versuchten, das Todes-Puzzle zu lösen. Die Krankheit, gepaart mit der Angst, den Job als Lkw-Fahrer nicht mehr ausüben zu können, sei die naheliegendste Erklärung. Die Sorgen hatten sich möglicherweise so weit verfestigt, dass er lieber seine Frau tötete, als sie existenzlos zu sehen.

In diesem Wohnblock in der Fritz-Heckert-Straße geschah das Ehe-Drama.
In diesem Wohnblock in der Fritz-Heckert-Straße geschah das Ehe-Drama.  © Haertelpress
Im Landgericht Chemnitz wurde Alexander W. freigesprochen.
Im Landgericht Chemnitz wurde Alexander W. freigesprochen.  © Kristin Schmidt

Dem Vorschlag, den Flöhaer in einer Klinik unterzubringen, kamen die Richter um Janko Ehrlich nicht nach. Aufgrund der Schuldunfähigkeit, der auf Abhängigkeit beruhenden Beziehung zur Frau und weil er zuvor nie auffällig wurde, lautete das Urteil: Freispruch.

Titelfoto: Kristin Schmidt, haertelpress

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