Sportmediziner vor Gericht: Hat ein Medikament die Karriere von Turnerin Schäfer-Betz zerstört?

Chemnitz - Wurde der ehemaligen Turnerin Helene Schäfer-Betz (22) vom damaligen Sportmediziner des Chemnitzer Olympiastützpunktes ein Medikament ohne ausreichende Diagnostik verordnet?

Am heutigen Mittwoch erschien die Ex-Turnerin Helene Schäfer-Betz (22) zum Prozess gegen ihren ehemaligen Sportmediziner.
Am heutigen Mittwoch erschien die Ex-Turnerin Helene Schäfer-Betz (22) zum Prozess gegen ihren ehemaligen Sportmediziner.  © Haertelpress

Diese Frage beschäftigt die Arzthaftungskammer des Landgerichts Chemnitz. Die Schwester von Ex-Weltmeisterin Pauline Schäfer-Betz (27) verklagt den Arzt auf 30.000 Euro Schmerzensgeld.

Es geht um die Einnahme des Opioids Tilidin. Helene Schäfer, die 2017 monatelang unter Schmerzen in der Hüfte litt, soll das Medikament von der damaligen Bundestrainerin Gabriele Frehse (63), die das Mittel selbst verschrieben bekommen hatte, erhalten haben.

Laut dem behandelnden Sportmediziner habe er nach einem Anruf der Trainerin einer einmaligen Gabe zugestimmt, nachdem eine kurz vorher durchgeführte MRT-Untersuchung keinen Befund ergeben hatte.

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Am heutigen Mittwoch schätzte Gutachter Professor Dr. Christoph Lohmann (56) von der Universitätsklinik Magdeburg ein: "Im Ausnahmefall ist nach einer telefonischen Konsultation gegen die Abgabe einer Tablette nichts einzuwenden."

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2017 litt die Spitzensportlerin unter starken Schmerzen.
2017 litt die Spitzensportlerin unter starken Schmerzen.  © imago/Fotostand

Auf die Frage von Rechtsanwältin Jana Neumann, die die Sportlerin vertritt, ob nicht eine Reduktion des Trainings für die damals 16-Jährige angezeigt gewesen wäre, betonte der Experte die unterschiedliche Behandlung von Laien- und Leistungssportlern. "Bei der Entscheidung über die Sportfähigkeit ist der Olympiastützpunkt als Behandlungspartner involviert."

Am 29. Mai will die Kammer eine Entscheidung zu dem Fall verkünden.

Rechtsanwältin Neumann kündigte an: "Wenn Helene nicht vernommen werden sollte, gehen wir in Berufung. Es gab keine aufklärenden Gespräche über das Medikament und keine Einwilligung der Eltern."

Titelfoto: imago/Fotostand

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