Chemnitz - Ein halbes Jahr lang terrorisierte Oliver K. (51) seine Arbeitskollegin, indem er ständig den Kontakt zu ihr suchte. Dabei ging er so weit, dass das Opfer seine Arbeitsstelle aufgab und in die Schweiz zog. Vor dem Chemnitzer Amtsgericht ging es für den Stalker dennoch glimpflich aus.
Oliver stellte der Frau von August 2024 bis Februar 2025 mehrfach nach. So soll der zweifache Vater seinem Opfer Briefe geschrieben und sie an der Bushaltestelle abgefangen haben.
Zudem rief er sie mehrfach ohne Grund auf ihrem Diensthandy an. "Es spricht doch nichts dagegen, dass ich 'Hallo' sage", meinte der Stalker beim Prozessauftakt.
Dem widersprach Richter Christian Goltz (63) am Montag entschieden: "Das war eine Nachstellung. So geht man mit Mitmenschen nicht um", erklärte der Jurist.
Dennoch kam der nicht vorbestrafte Oliver K. mit einer Verwarnung davon. So muss er 1500 Euro an einen gemeinnützigen Verband zahlen und mehrfach bei einer Beratungsstelle vorstellig werden.
Sollte er dies nicht tun, muss er 4000 Euro blechen. Dem Stalking-Opfer geht es mittlerweile besser: "Sie kann jedenfalls wieder lachen", so der Vorsitzende.