Er tötete Emma (†21) im Drogenrausch: 17-Jähriger muss nicht ins Gefängnis

Dresden - Emma (†21) wurde am 18. Mai 2025 von ihrem Freund (17) während in einem Waldgebiet bei Laußnitz (Landkreis Bautzen) erstochen! Am Landgericht Dresden fiel nun das Urteil gegen ihn.

Emma (†21) starb am Rande einer Techno-Party in der Königsbrücker Heide, nachdem ihr Freund (17) sie mit einem Messer angegriffen hatte. (Archivfoto)
Emma (†21) starb am Rande einer Techno-Party in der Königsbrücker Heide, nachdem ihr Freund (17) sie mit einem Messer angegriffen hatte. (Archivfoto)  © Steffen Füssel

Es war der Moment, auf den Freunde und Angehörige der in der Königsbrücker Heide getöteten 21-Jährigen gewartet hatten: Gerechtigkeit für ihre Emma.

Nach einer zehntägigen Hauptverhandlung hinter verschlossenen Türen in Dresden, inklusive umfangreicher Beweisaufnahme und Anhörung eines Gutachters, fiel das Urteil jedoch milder aus als viele erwartet hatten.

Der 17-Jährige kommt ohne Haftstrafe davon und wird auch nicht in Sicherungsverwahrung landen, wie das Landgericht Dresden mitteilt.

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Stattdessen wird der Beschuldigte unbefristet in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht. Die Entscheidung ist rechtskräftig.

Bereits kurz nach der Tat war der Jugendliche in die Psychiatrie eingewiesen worden, statt wie üblich in Untersuchungshaft zu kommen.

17-Jähriger leidet an einer schweren psychischen Erkrankung

Vor dem Landgericht in Dresden haben Freunde und Angehörige der getöteten Emma eine Gedenkstelle eingerichtet.
Vor dem Landgericht in Dresden haben Freunde und Angehörige der getöteten Emma eine Gedenkstelle eingerichtet.  © Ove Landgraf

Schon in der Antragsschrift ging man davon aus, dass der junge Mann aufgrund einer schweren psychischen Erkrankung schuldunfähig ist. Auch die Kammer kam nun zu diesem Ergebnis.

Er befand sich bereits vor jenem 18. Mai in psychiatrischer Behandlung, was durch die Eltern des Beschuldigten initiiert wurde.

Zudem stand er zum Tatzeitpunkt massiv unter Drogeneinfluss und war laut Staatsanwalt nicht in der Lage, das Unrecht seiner Handlung zu erkennen.

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Anhand des rechtsmedizinischen Gutachtens wurde die Tat rechtlich als Totschlag bewertet - Mordmerkmale seien nicht erfüllt.

Außerdem soll es sich nicht um einen Femizid handeln. "Die Tat erfolgte nicht im Kontext geschlechtsspezifischer Gewalt, sondern hatte ihren Ursprung in der Erkrankung des Beschuldigten", erklärt Andreas Feron, Pressesprecher des Landgerichts Dresden.

Laut TAG24-Informationen ist Emmas Vater, Patrick Drebenstedt, hingegen überzeugt, dass es sich bei der Tat um einen Femizid handelt.

Am 28. Februar schrieb er auf Facebook: "Wer über 107 Messerstiche, gebrochene Knochen, massive Verletzungen und pure Zerstörung spricht, darf nicht so tun, als ginge es hier um ein Missverständnis, einen Ausraster oder ein tragisches Unglück."

Er ergänzt: "Das war keine Kleinigkeit, keine Affekthandlung, die man weichzeichnen kann. Das war unfassbare, brutale Gewalt."

Das Urteil schafft einen Abschluss, den viele herbeigesehnt haben - für die Angehörigen bleibt es dennoch nur ein schwacher Trost.

Titelfoto: Ove Landgraf

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