Ins Koma geprügelt: Doch nun muss das Opfer die Prozesskosten für den Täter zahlen

Dresden - Es ist fast sieben Jahre her. Trotzdem hat Robert Mattes (27) immer noch mit den Folgen der Attacke zu kämpfen: Am 13. Juli 2014 streckte ihn Alexander S. (†38) an einer Dresdner Tankstelle nieder, schwere Kopfverletzungen waren die Folge. Obwohl Mattes alle Prozesse gewann, muss er nun für den Täter zahlen.

Robert Mattes (27) muss nun die Prozesskosten für seinen Peiniger übernehmen.
Robert Mattes (27) muss nun die Prozesskosten für seinen Peiniger übernehmen.  © Eric Münch

An die Attacke selbst kann sich Mattes nicht mehr erinnern. "Wir haben den Geburtstag eines Freundes gefeiert. Danach wollten wir an der Tankstelle noch etwas essen."

Dort kamen Alexander und sein Bruder hinzu, es gab Streit. Laut Zeugen bekam Robert zwei Schläge von dem ehemaligen Boxer ab, ging zu Boden und lag anschließend mit schwerer Gehirnerschütterung zwei Wochen im Koma.

Das Gericht verurteilte den Schläger zu anderthalb Jahren Haft auf Bewährung, im Zivilprozess sprach das Landgericht Mattes ebenfalls Schmerzensgeld und Schadensersatz zu.

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"Ich habe eine rechtsseitige Lähmung", sagt er. "Rennen geht nicht mehr. Und wenn man genau hinsieht, bemerkt man, dass ich leicht humpele."

Dazu kommen Sprachfindungsprobleme und die Narbe, wo die Ärzte seinen Schädel öffnen mussten, damit der Hirndruck niedriger wird. Erst seit vergangenem Jahr kann Mattes wieder arbeiten.

Plötzlich kam Post vom Gericht

Hier wurde Mattes vor fast sieben Jahren brutal zusammengeschlagen.
Hier wurde Mattes vor fast sieben Jahren brutal zusammengeschlagen.  © Steffen Füssel

Doch dann kam plötzlich Post vom Gericht. "Im August 2018 war der Täter verstorben", sagt der eigentliche Prozessgewinner. "Damit bekomme ich kein Schmerzensgeld und muss nun auch die Prozesskosten für ihn zahlen."

Nach Einberechnung eines Schonvermögens von 5000 Euro sind das immer noch stattliche 4017,59 Euro!

Tatsächlich ist das in Deutschland so rechtens.

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"Sofern der Kostenbeamte nach pflichtgemäßem Ermessen zu der Beurteilung gelangt ist, dass eine Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen des Erstschuldners aussichtslos erscheint, kann er auf den obsiegenden Kläger als Kostenschuldner zugreifen", erklärt Jörg Herold (40) von Sachsens Justizministerium.

Und weiter: "Eine Kostenhaftung, auch des Klägers, ist im Gerichtskostengesetz mithin vorgesehen."

Ex-Boxer Alexander S. (†38) verstarb kurz nach dem Schuldspruch.
Ex-Boxer Alexander S. (†38) verstarb kurz nach dem Schuldspruch.  © Ove Landgraf
Zwei Jahre nach dem Angriff war die Narbe noch deutlich sichtbar.
Zwei Jahre nach dem Angriff war die Narbe noch deutlich sichtbar.  © Ove Landgraf

Auch Mattes' Anwalt konnte ihm da nicht weiterhelfen. "Juristisch mag das richtig sein", so das Gewaltopfer. "Moralisch finde ich das aber falsch."

Titelfoto: Ove Landgraf, Eric Münch

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