Brandanschlag auf Flüchtlings-Unterkunft: Gehilfin von Michael S. angeklagt
Von Jörg Schurig
Dresden - Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden hat eine 43 Jahre alte Frau wegen Beihilfe zur versuchten Brandstiftung an einem Asylbewerberheim angeklagt.
Alles in Kürze
- Frau angeklagt wegen Beihilfe zur Brandstiftung
- Gehilfin von Michael S.
- Brandanschlag auf Asylunterkunft in Klotzsche
- Angeklagte bestärkte Michael S. in seinem Entschluss
- Ausländerfeindliche Gesinnung als Motiv

Sie gilt als Gehilfin von Michael S. (45), der kürzlich vom Landgericht Dresden wegen Manipulationen bei der Kommunal- und der Landtagswahl 2024, versuchten Brandanschlägen an einer Asylbewerberunterkunft und weiterer Vergehen zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten verurteilt wurde.
Der Frau wird zur Last gelegt, den 45-Jährigen in seinem Entschluss bestärkt zu haben, am 29. September 2023 einen Brandanschlag auf eine Asylunterkunft im Dresdner Stadtteil Klotzsche zu begehen.

"Aufgrund ihrer ausländerfeindlichen Gesinnung habe die Angeschuldigte dadurch eine dort geplante Unterkunft für Asylbewerber verhindern wollen", teilte die Generalstaatsanwaltschaft mit.
Titelfoto: Bildmontage: Ove Landgraf, Peter Schulze