Bungalow ausgebrannt! Ist dieser Zechpreller auch ein Brandstifter?

Dresden - Der mittellose David K. (38) zog Anfang des Jahres als Zechpreller durch die Gegend, machte im März Schlagzeilen als möglicher Brandstifter einer Waldhütte in Gohrisch - die er selbst bewohnte. Nun war Prozessauftakt vor dem Amtsgericht Dresden.

An Händen und Füßen gefesselt wurde David K. (38, l.) in den Gerichtssaal geführt.
An Händen und Füßen gefesselt wurde David K. (38, l.) in den Gerichtssaal geführt.  © SWH

Der Ex-Soldat kam an Händen und Füßen gefesselt in den Verhandlungssaal. Die Anklagepunkte sind reichlich: Brandstiftung, gefährliche Körperverletzung, Hausfriedensbruch, Diebstahl, Beleidigung ... Ganze 25 Taten in Dresden und Umgebung wirft ihm die Staatsanwaltschaft vor, die meisten begangen im Januar und Februar.

Vor Gericht gestand der ehemalige Bundeswehrsoldat vieles - etwa, in einer Bäckerei am Postplatz Kaffee und Kuchen geschlemmt zu haben, danach geflohen zu sein.

Oder auch, eine Transportbox aus einem Müllbehälter der Uniklinik entwendet zu haben, in der Spritzen und unbekannte Flüssigkeiten gelagert waren.

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"Zu dem Zeitpunkt stand mein Mandant unter Drogen. Im Nachhinein sieht er ein, dass solcher Müll nicht zum Mitnehmen gedacht ist", erklärte sein Anwalt.

Sächsischer Zechpreller will eigenen Bungalow nicht angezündet haben

Die Brandstiftung eines von ihm bewohnten Bungalows in Gohrisch jedoch stritt sein Mandant vehement ab. Dabei hatte ihm der Eigentümer wegen Verwahrlosung gekündigt, vor dem Brand hätte David das Häuschen räumen müssen. Doch der Beschuldigte erklärte, den Kündigungsbrief nicht zu kennen.

Zudem habe er kein Interesse an einer Brandstiftung gehabt. "Bis auf zwei Fotos wurden alle meine Habseligkeiten verbrannt", sagte David zur Richterin. Darunter seien auch Erinnerungen an in Afghanistan umgekommene Kameraden gewesen. Das Urteil steht aus.

Titelfoto: SWH

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