Angeklagt wegen Totschlags: "Half" dieser Pfleger einer Rentnerin beim Sterben?

Dresden - Das wird kein einfaches Verfahren: Am 6. Mai 2019 starb Waltraude S. (†97) in einem Dresdner Seniorenheim. Die Staatsanwaltschaft wirft dabei dem Altenpfleger Thomas R. (38) vor, nachgeholfen zu haben. Am gestrigen Donnerstag startete der Prozess wegen Totschlags vor dem Landgericht.

Der Altenpfleger Thomas R. (38) muss sich vor dem Landgericht wegen Totschlags verantworten.
Der Altenpfleger Thomas R. (38) muss sich vor dem Landgericht wegen Totschlags verantworten.  © Steve Schuster

Die Seniorin war schwer krank, litt unter anderem an Darmverschluss und war nicht mehr in der Lage, eigenständig den Alarm auszulösen. In der Nacht begann sie damit, sich mehrfach zu übergeben.

Laut Staatsanwaltschaft gingen alle eingesetzten Pfleger davon aus, dass sie innerhalb der nächsten Stunden sterben werde. Pflichtbewusst brachten sie die Seniorin trotzdem in eine fast sitzende Position, indem sie das Kopfteil ihres Bettes hochstellten und sie mit Kissen stabilisierten. Damit sollte verhindert werden, dass die Rentnerin an ihrem Erbrochenen erstickt.

Doch irgendwann zwischen 0.30 und 3 Uhr soll Thomas R. einfach das Bett wieder flach gestellt und die Kissen weggezogen haben. Der Staatsanwalt wirft ihm vor, damit den Tod der Frau beschleunigt haben zu wollen.

Hinter Gittern: Kampfsportler zertrümmerte Wachmann das Gesicht!
Gerichtsprozesse Dresden Hinter Gittern: Kampfsportler zertrümmerte Wachmann das Gesicht!

Und das nicht aus Mitleid, sondern um sich die Zeit für die Pflege der Sterbenden zu sparen!

In diesem Pflegeheim starb Waltraude S. (†97) auf ungeklärte Weise.
In diesem Pflegeheim starb Waltraude S. (†97) auf ungeklärte Weise.  © Steve Schuster

Schlüsselprotokoll soll Hinweise auf Tatbeteiligung geben

Der Angeklagte selbst äußerte sich nicht zu den schweren Vorwürfen, sein Verteidiger monierte allerdings, dass es überhaupt keine Beweise für eine Beteiligung seines Mandanten gebe und kündigte einen Freispruch an.

Hinweise auf Tatbeteiligung des Pflegers gibt das sogenannte Schlüsselprotokoll: Jeder Pfleger hat einen persönlichen Steckschlüssel, mit dem er sich beim Betreten eines Patientenzimmers anmeldet. Thomas R. hatte die Nummer 18.

Tatsächlich war im Zimmer der Verstorbenen nur 1.25 und 4.10 Uhr noch die Nummer 18 zugegen, wie ein Ermittler aussagte. Allerdings war die gleiche Nummer auch am Vortag über Stunden hinweg im Einsatz. Und laut Dienstplan soll Thomas R. da im Frei gewesen sein.

Der Prozess wird fortgesetzt.

Titelfoto: Bildmontage: Steve Schuster

Mehr zum Thema Gerichtsprozesse Dresden: