Dresdner Christopher Street Day erleidet Schlappe vor Gericht

Von Andreas Hummel

Dresden - Im Streit um den diesjährigen Christopher Street Day (CSD) in Dresden haben die Organisatoren einen Rückschlag erlitten. Das zuständige Verwaltungsgericht lehnte ihren Eilantrag ab.

Eine Fahne mit dem Logo und der Aufschrift "Christopher Street Day Dresden" aus dem Jahr 2024.  © Robert Michael/dpa

Damit wollten sie durchsetzen, dass nicht nur der Demonstrationszug, sondern auch das geplante Straßenfest als Versammlung eingestuft wird.

Nach Einschätzung der Richter handle es sich bei der Veranstaltung auf dem Altmarkt jedoch um ein Fest, "das durch kommerzielle und insbesondere gastronomische Angebote geprägt sei", hieß es in einer Mitteilung.

Damit sei es keine genehmigungsfreie Versammlung im Sinne des sächsischen Versammlungsgesetzes und des Grundgesetzes. 

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Die Landesdirektion Dresden hatte verfügt, dass der CSD Dresden nicht in Gänze als Versammlung eingestuft wird. Nur der Umzug sei eine Versammlung, nicht aber das mehrtägige Straßenfest, so die oberste Versammlungsbehörde Ende März.

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Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht möglich

Die Regenbogenfahne soll bald wieder wehen. Die Vorzeichen könnten besser sein.  © Wolfgang Kumm/dpa

Bei einer Einstufung als Veranstaltung muss der Veranstalter die Kosten für Sicherheit, Infrastruktur und Reinigung in vollem Umfang tragen. Die CSD-Organisatoren hatten erklärt, dass die Veranstaltung unter diesen Vorgaben nicht stattfinden könne. 

Das CSD-Straßenfest ist vom 4. bis 6. Juni geplant - mit Verkaufsständen, gastronomischen Angeboten und Bühnenprogrammen. Am Abschlusstag soll es eine Demonstration geben.

Gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Dresden kann den Angaben zufolge noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Bautzen erhoben werden. 

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Beim Christopher Street Day wird alljährlich in verschiedenen Städten für die Rechte von Homosexuellen und anderen queeren Menschen sowie gegen Diskriminierung demonstriert.

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