Frau im Crystal-Rausch: Bewährung für tödlichen Unfall

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Dresden - In Dresden-Gohlis erfasste Nina L. (39, Name geändert) im Januar 2025 den Fußgänger Rainer-Uwe M. (56) mit ihrem Cupra. Er erlag seinen schweren Verletzungen. Die Verkäuferin, die reichlich Crystal im Blut hatte, musste sich nun am Amtsgericht Dresden verantworten.

Nina L. (39, Name geändert) fuhr den Unfallwagen.
Nina L. (39, Name geändert) fuhr den Unfallwagen.  © Peter Schulze

Sie schluchzte, als ihr Verteidiger ihre Erklärung verlas.

"Ich würde es so gerne rückgängig machen", hieß es da. An jenem Dienstag hatte sie sich nach Feierabend zu einer Dosis Crystal von einer Freundin "verleiten lassen".

Ab und an habe sie Drogen genommen, um den Stress in Job und Familie zu bewältigen.

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Danach fuhr sie auf der Dresdner Straße (B 6) stadtauswärts nach Hause.

Die Ampel Höhe Grüner Weg zeigte Grün. Doch kurz davor lief der Bauarbeiter über die Straße.

Ein entgegenkommender Autofahrer sah den Fußgänger noch, bremste und "ging davon aus, dass er in der Mitte stehen bleibt, weil ja Gegenverkehr war".

Polizeibeamte untersuchen den Cupra nach dem tödlichen Unfall auf der B 6 im Januar.
Polizeibeamte untersuchen den Cupra nach dem tödlichen Unfall auf der B 6 im Januar.  © Roland Halkasch

Bewährung und Führerscheinsperre für Nina L.

Mit Crystal im Blut saß die Fahrerin am Steuer. (Symbolfoto)
Mit Crystal im Blut saß die Fahrerin am Steuer. (Symbolfoto)  © picture alliance / dpa

Doch er ging weiter. "Als ich ihn sah, war es schon zu spät", so Nina. Laut Gutachten wurde der Mann mit etwa 58 km/h erfasst.

Sekunden zuvor hatte sich Rainer-Uwe von seinem Arbeitskollegen verabschiedet. Der Kollege hörte den Knall, drehte sich um: "Ich sah, wie mein Kollege durch die Luft flog", so der Zeuge. Rainer-Uwe (hatte 2,1 Promille Alkohol im Blut) hatte keine Chance. Er starb an zahlreichen Verletzungen.

"Seither habe ich nie wieder Drogen angefasst", so die Angeklagte, der die Beratungsstelle bescheinigte, keine Therapie zu benötigen. Ihren Führerschein kassierte die Behörde damals sofort ein.

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Die Amtsrichterin verurteilte Nina zu einem Jahr Haft, setzte die Strafe aber zu Bewährung aus. Außerdem gilt die Führerscheinsperre weitere acht Monate.

Titelfoto: Montage: Peter Schulze, Roland Halkasch

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