Juwelen-Klau im Grünen Gewölbe: "Es sollte ein Blitzeinbruch sein - Rein-Raus"

Dresden - Für den Juwelendiebstahl aus dem Historischen Grünen Gewölbe gab es nach Angaben eines Angeklagten keinen Auftraggeber. Die Verkäuflichkeit des Schmucks sei als gut eingeschätzt worden, sagte einer der geständigen Angeklagten im Prozess wegen des Einbruchs am Dresdner Landgericht am Freitag in seiner Befragung durch die Staatsanwaltschaft.

Der Einbruch im Grünen Gewölbe geschah laut den Remmos ohne Auftrag Dritter.
Der Einbruch im Grünen Gewölbe geschah laut den Remmos ohne Auftrag Dritter.  © Thomas Türpe

Es habe Personen im Hintergrund gegeben, die angeboten hätten, sich um die Verwertung zu kümmern.

Der Tatplan habe bereits gestanden, als er von einem mitangeklagten 26-Jährigen angesprochen und gefragt wurde, ob er mitmachen wolle. Er sei von diesem und zwei nicht angeklagten Mittätern eingeweiht worden. "Es ging schon konkret um die Sachen, die dann gestohlen wurden."

Die Frage, ob der Plan Schuss- oder andere Waffen vorsah, verneinte er. Um das Risiko habe man sich keine weiteren Gedanken gemacht, erklärte ein Verteidiger. "Es sollte ein Blitzeinbruch sein. Rein-Raus."

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Zum Auftakt des Verhandlungstages beantragte die Verteidigung, dass in dem Prozess nicht über den Schadenersatz entschieden wird. Einer der Anwälte kritisierte dabei die im Adhäsionsantrag des Freistaates genannten Anspruchssummen.

Er argumentierte, der Diebstahl sei durch die für Gegenstände von erheblichen Wert nicht ausreichend gesicherten Ausstellungsvitrinen begünstigt worden.

Diese seien auch nicht in den ursprünglichen Zustand versetzt, sondern komplett erneuert und ertüchtigt worden. Beansprucht werden dürften aber nur Reparaturkosten, um den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen.

Wie hoch ist der entstandene Schaden?

Wie hoch ist der Schaden an den Schmuckstücken und im Museum selbst?
Wie hoch ist der Schaden an den Schmuckstücken und im Museum selbst?  © Jürgen Karpinski/Grünes Gewölbe/Polizeidirektion Dresden/dpa

Zudem wird die aufgerufene Summe für Beschädigungen am Museum von knapp 316.000 Euro ebenso bestritten wie der Schaden bezüglich der gestohlenen Schmuckstücke.

Auch der angegebene Wert der zurückgegebenen Objekte mit nur knapp 43 Millionen Euro, der Beschädigungen in Höhe von fast 25,6 Millionen Euro und des noch fehlenden Schmucks von über 51,3 Millionen Euro seien nicht nachweisbar belegt, sagte der Verteidiger.

Da auch Versicherungswerte nicht objektiv seien, könne das Gericht sich im Rahmen einer Schätzung nur auf Spekulation stützen.

Titelfoto: Montage: Thomas Türpe, Jürgen Karpinski/Grünes Gewölbe/Polizeidirektion Dresden/dpa

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