Killerwitwe tötete Mann aus Habgier: Urteil gefallen!

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Dresden - Lebenslang für die mutmaßliche Killer-Witwe und ihren Komplizen. Ramona B. (53) muss für immer hinter Gitter! Nach fast einem Jahr Prozess sprach das Landgericht Dresden die 53-Jährige am Mittwoch schuldig – lebenslang, dazu die besondere Schwere der Schuld. Auch ihr mutmaßlicher Komplize Claus T. (77) bekam lebenslang.

Killer-Witwe Ramona B. (53) nutzte ihre Haare, um ihr Gesicht komplett zu verbergen.
Killer-Witwe Ramona B. (53) nutzte ihre Haare, um ihr Gesicht komplett zu verbergen.  © Ove Landgraf

Der Vorsitzende Richter Herbert Pröls ließ keinen Zweifel daran, was sich nach Überzeugung des Gerichts abgespielt hat: "Beide Angeklagte sind übereingekommen, entsprechend eines zuvor abgestimmten Tatplans Peter B. während seiner Joggingrunde zu töten."

Was wie ein schrecklicher Unfall aussah, war in Wahrheit ein kalt geplanter Mord. Am 27. September 2024 lauerte Ramona B. ihrem Ehemann auf einem abgelegenen Weg bei Klipphausen auf.

Von hinten raste sie mit einem Mercedes GLK in den 76-Jährigen hinein – mit 33 km/h. Der Mann wurde auf die Motorhaube geschleudert, stürzte auf die Straße. Doch damit nicht genug: Sie fuhr weiter – und überrollte ihn ein zweites Mal.

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Der Richter schilderte das Ende des Opfers nüchtern, aber eindringlich: "Er verstarb innerhalb kürzester Zeit." Für das Gericht ist klar: Das Opfer hatte keine Chance. Heimtückisch, von hinten, völlig arglos – ein Mord, wie er brutaler kaum sein könnte.

Urteil noch nicht rechtskräftig

Der mutmaßliche Komplize Claus T. (77) bekam lebenslang.
Der mutmaßliche Komplize Claus T. (77) bekam lebenslang.  © Ove Landgraf

Der Grund? Geld. Viel Geld. Denn zuletzt lief es für Ramona B. finanziell schlechter, ihr wohlhabender Ehemann drosselte die Zahlungen, änderte sogar sein Testament zu ihren Ungunsten.

Für das Gericht das klare Motiv: Habgier. Der Richter stellte unmissverständlich fest: "Ihr ging es einzig und allein um die Erbschaft. Claus T. versprach sie, einen Teil davon abzubekommen."

Wochenlang soll die Tat geplant worden sein. Ein entscheidender Beweis: DNA-Spuren beider Angeklagten im Tatfahrzeug. Außerdem brachte Claus T. das Auto in Tatortnähe und wartete dort. Obwohl die Staatsanwaltschaft für Claus T. zwischenzeitlich sogar Freispruch gefordert hatte, sah das Gericht ihn auch deshalb als Mittäter.

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Seine wechselnden Geschichten zur Beschaffung des Mercedes – mal Probefahrt, mal angebliche Treibjagd – überzeugten die Richter nicht. Stattdessen stellte das Gericht klar: "Claus T. war nicht nur am Tattag involviert, sondern auch bereits im Vorfeld."

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann binnen einer Woche mit dem Rechtsmittel der Revision angefochten werden.

zuletzt aktualisiert: 18.32 Uhr

Titelfoto: Ove Landgraf

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