Staatsanwältin fordert lebenslänglich! Mutmaßliche Killer-Witwe tötete aus Habgier
Dresden - Lebenslänglich wegen Mordes. Das forderte am Mittwoch die Staatsanwältin für die mutmaßliche Killerwitwe Ramona B. (53) im Landgericht Dresden. Die Juristin ist nach einem Jahr Verhandlung davon überzeugt, dass Ramona "die Tat geplant und selbst ausgeführt hat". Sie ermordete demnach ihren Mann, um an sein Millionen-Erbe zu kommen. Für den mitangeklagten Hausmeister Claus T. (77) forderte die Staatsanwältin dagegen Freispruch und Haftentschädigung!
Im September 2024 wurde der Rechtsanwalt Peter B. (76) beim Joggen mit einem GLK überfahren. Die Staatsanwältin ist nach allen Beweisen und Zeugen im Prozess überzeugt, dass Ramona den Wagen fuhr.
Mehr noch: Unmittelbar nach der Tat, als eine Joggerin den leblosen Körper im Straßengraben fand und die Polizei rief, sei der Frau eine Radlerin entgegengekommen, die dann wieder wegfuhr.
Zwar habe die Zeugin Ramona nicht eindeutig identifizieren können. "Aber ich bin überzeugt, dass es die Angeklagte war. Vermutlich wollte sie am Tatort noch Spuren beseitigen", so die Staatsanwältin.
Denn als das Opfer überrollt und vom GLK regelrecht zerquetscht wurde, fielen Teile an der Karosse ab. Diese wiederum (Tankdeckel, Seitenspiegel) gaben der alarmierten Polizei sehr schnell Hinweise auf das Tatfahrzeug.
Das hatte der mitangeklagte Claus zuvor für Ramona besorgt. Laut seinen Angaben, benötigte sie es für eine "illegale Treibjagd". Nach der Tat brachte er es in ihrem Auftrag in eine Werkstatt zur Reparatur. "Zeugen gaben an, dass er dabei nur einen Kostenvoranschlag haben wollte und keinerlei Eile bei der Reparatur hatte", so die Staatsanwältin. Mithin hatte er also "kein Interesse an schneller Spurenbeseitigung", was gegen eine Mitwisserschaft des Mordplanes sprechen würde.
Ramona B. soll ihren Mann aus Habgier getötet haben
Einen weiteren Beweis dafür, dass der Hausmeister nichts vom wahren Plan von Ramona wusste, sieht die Juristin im Kontakt der beiden Angeklagten untereinander: Seit 2024 war der Kontakt zu dem einstigen Hausmeister des Ehepaares spärlich geworden. Aber kurz vor der Tat wurde Claus von Ramona gedrängt, ihr zu helfen, ein Auto zu besorgen.
Es wäre für Ramona "viel zu risikoreich gewesen, ihn einzuweihen". Außerdem benötigte sie "eine unbeteiligte Person, ein unwissendes Werkzeug", was sie mit ihrem "manipulativen Geschick" mit Claus T. auch gefunden hatte. Verräterische Handynachrichten zwischen beiden hatte Ramona auf ihrem Gerät gelöscht, Claus dagegen nicht…
Als Tatmotiv für Ramona sah die Juristin eindeutig Habgier: Nach anfänglich massiven finanziellen Zuwendungen, drosselte der begüterte Anwalt nicht nur die Zahlung, sondern bekundete zunehmend seinen Unmut.
"Er hatte den finanziellen Gürtel 2024 enger geschnallt", so die Staatsanwältin. "Eine konkrete Trennungsabsicht von ihm ist zwar nicht gesichert, aber das Testament zeigt, dass es nicht nur vorübergehende Differenzen waren."
Besagtes Testament wurde stückweise geändert. Zu Ramonas Ungunsten. "Das war faktisch eine Enterbung", so die Juristin, die auch davon überzeugt ist, dass Ramona einen Mord an ihrem Gatten seit Monaten plante. So suchte sie nach "tödlichen Giften" und "tödlichen Unfällen im Haushalt" sowie nach der Gültigkeit von Testamenten im Internet - wie die Polizei in ihrem Rechner herauslas.
Staatsanwältin fordert für Hausmeister Claus T. Freispruch
Ramona soll für all das nun lebenslange Haft bekommen. Zusätzlich soll die Kammer die "Schwere der Schuld" feststellen. Damit wäre eine Entlassung nach 15 Jahren nicht möglich. Für Claus T., dem die Juristin in der Anklage noch Beihilfe zum Mord vorwarf, forderte die Staatsanwältin nun Freispruch.
Für eine Verurteilung sowohl für Beihilfe oder auch Mittäterschaft wäre eine Kenntnis vom Mordplan Voraussetzung. "Das ist hier nicht nachzuweisen", so die Staatsanwältin. Sie forderte außerdem, den Hausmeister aus der U-Haft zu entlassen und ihn für die inzwischen fast zweijährige erlittene Haft zu entschädigen.
Titelfoto: Bildmontage: Ove Landgraf

