Kinder erschreckt! Notorischer Nacktwanderer landet in Dresden vor Gericht

Dresden - Da bekam das alte Volkslied "Ein Männlein steht im Walde" plötzlich eine ganz andere Bedeutung. Der Freikörper-Aktivist und überzeugte Nudist Siegfried G. (66) wanderte splitterfasernackt durch die Junge Heide und traf dort auf Schulkinder und Knirpse der nahen Kita. Nun saß der Rentner (angezogen) vorm zuständigen Amtsrichter in Dresden wegen Belästigung der Allgemeinheit.

Siegfried G. in seinem Element: Er wandert seit Jahren begeistert im Adamskostüm.
Siegfried G. in seinem Element: Er wandert seit Jahren begeistert im Adamskostüm.  © Thomas Türpe

"Ich habe die Kinder nicht kommen hören", beteuerte Siegfried, der mit Nudisten-Freunden schon mal nackt radelt, campt oder in der Sächsischen Schweiz wandert.

"Ich pflegte damals meine Mutter, kam kaum vor die Tür. Ich wollte nur mal ein, zwei Stunden an die frische Luft", so der Naturfreund. "Ich bin auch nur auf Wegen unterwegs, wo kaum jemand ist."

Außerdem habe ihm die Polizei bei gelegentlichen Aufgriffen erklärt: "Uns ist es lieber, Sie laufen nackt im Wald als auf der Prager Straße."

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Auf der Lichtung am Diebsteig ruhte er kurz auf einer Bank aus. In dem Moment kamen Schulkinder samt Betreuer.

Richter nimmt Angeklagtem Versprechen ab

Auf der Lichtung in der Jungen Heide ruhte der Wanderer splitterfasernackt aus, als zahlreiche Kinder mit ihren Betreuern des Wegs kamen.
Auf der Lichtung in der Jungen Heide ruhte der Wanderer splitterfasernackt aus, als zahlreiche Kinder mit ihren Betreuern des Wegs kamen.  © Eric Münch
Wanderbursche Siegfried G. (66) geht regelmäßig mit Gleichgesinnten auf Nacktwandertouren.
Wanderbursche Siegfried G. (66) geht regelmäßig mit Gleichgesinnten auf Nacktwandertouren.  © Eric Münch

"Ich bin sofort gegangen, habe mir einen Beutel vorgehalten", so Siegfried, der das Weite suchte und prompt so auch noch einer Kita-Gruppe begegnete. "Ich hatte nicht den Eindruck, die Kleinen erschreckt zu haben."

Die Betreuer sahen das freilich anders: "Die Begegnung war noch am Mittagstisch Gesprächsthema bei den Kleinen." Die Erzieher sind sogar verpflichtet, der Leitung und den Eltern derlei Vorfälle zu melden.

Und so wurde ein Ordnungsgeld von 150 Euro verhängt, gegen das Siegfried nun vor Gericht kämpfte.

Der Richter nahm dem Wandersmann das Versprechen ab, dort nie wieder im Adamskostüm aufzukreuzen und stellte das Verfahren ein.

Titelfoto: Bildmontage: Thomas Türpe,Eric Münch

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