Kurioser Fall in Dresden: Frau will Futter für Kaninchen holen, Polizei ermittelt

Dresden - Die Staatsanwaltschaft Dresden sorgt kurz vor Weihnachten für einen Schmunzler, indem sie ein Ermittlungsverfahren wegen versuchten Diebstahls mit Waffen einstellt. Was brutal klingt, hat aber keinen allzu ernsten Hintergrund.

Direkt vom Feld wollte eine 60-Jährige drei Weißkohlköpfe abschneiden und mitnehmen. Daraus wurde aber nichts. (Symbolbild)
Direkt vom Feld wollte eine 60-Jährige drei Weißkohlköpfe abschneiden und mitnehmen. Daraus wurde aber nichts. (Symbolbild)  © 123RF/ilixe48

Eine Frau (60) war nur auf der Suche nach etwas Futter für ihre Kaninchen, als sie am 7. September gegen 17.30 Uhr von zwei Polizisten erwischt wurde.

Gerade fing die 60-Jährige an, beim Frühgemüsezentrum Kaditz an der Serkowitzer Straße einen Weißkohl vom Feld abzuschneiden, als die Streife vorbeikam und einen kritischen Blick auf die Frau warf.

Der war das aber egal: Sie schnitt zwei weitere Weißkohlköpfe ab, obwohl sie die Beamten bemerkte. Diese sprachen daraufhin die augenscheinliche Diebin an.

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"Die Frage der Polizeibeamten, ob es sich hier um ihr Feld handele oder ob die Beschuldigte eine Genehmigung für die Weißkohlernte habe, verneinte sie", so die Dresdner Staatsanwaltschaft in ihrer Mitteilung vom heutigen Freitag.

Demnach habe die 60-Jährige zu verstehen gegeben, dass "sie nur etwas Weißkohl für ihre Kaninchen hole". Das Feld werde "sowieso nur umgepflügt", sagte sie weiter.

Die Polizisten beurteilten das Verhalten als versuchten Diebstahl. Wegen des Messers, das die Frau zum Abschneiden des Kohls brauchte, war es strafrechtlich gesehen sogar ein versuchter Diebstahl mit Waffen.

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Die Polizei ermittelte gegen die Frau. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren aber ein. (Symbolbild)
Die Polizei ermittelte gegen die Frau. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren aber ein. (Symbolbild)  © Unsplash/Jonas Augustin

Doch die Staatsanwaltschaft sah es nicht ganz so eng.

Da die Frau ihren Klau nicht in die Tat umsetzen konnte und nicht vorbestraft war, wurde von einer weiteren Ahndung abgesehen. Dafür holten sich die Staatsanwälte auch ganz offiziell die Zustimmung des Amtsgerichts Dresden nach §153 Absatz 1 der Strafprozessordnung ein.

Dieser Paragraf kommt zur Anwendung, wenn die "Schuld des Täters als gering anzusehen wäre und kein öffentliches Interesse an der Verfolgung besteht".

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Glück gehabt! Für den Tatbestand hätte es nämlich laut Gesetz grundsätzlich eine Mindeststrafe von sechs Monaten Freiheitsstrafe gegeben. So kam sie nochmal mit dem Schrecken davon - und mit einer Ermahnung: "Die Beschuldigte wurde eindringlich angehalten, sich künftig eine andere und legale Futterquelle für ihre Kaninchen zu suchen."

Titelfoto: Montage: 123RF/ilixe48, Unsplash/Jonas Augustin

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