Landgericht Dresden setzt Ekel-Taten von vorbestraftem Kinderschänder ein Ende

Dresden - Mehr als sechs Jahre Knast, danach Führungsaufsicht, die Weisung, sich Kindern nicht zu näheren und sogar eine Fußfessel: Bei Steffen W. (41) zog die Justiz alle Register, um weitere Straftaten zu vermeiden - erfolglos!

Steffen W. (41) kommt zum Schutz vor weiteren Taten in die Sicherungsverwahrung.
Steffen W. (41) kommt zum Schutz vor weiteren Taten in die Sicherungsverwahrung.  © Peter Schulze

Der einschlägig Vorbestrafte verging sich erneut an 17 Kindern. Nun ist Schluss.

Das Landgericht Dresden verurteilte Steffen zu weiteren zehn Jahren und sechs Monaten Haft. Zusätzlich wurde die Sicherungsverwahrung angeordnet.

Schon das Berliner Landgericht hatte Steffen wegen über 60 Fällen des sexuellen Missbauchs von Kindern mehr als sechs Jahre hinter Gitter gesteckt. Seit seiner Entlassung 2017 trug er eine Fußfessel und hatte die Auflage, sich von Kindern fernzuhalten.

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Doch er zog nach Dresden, trieb sich hier als freundlicher Kunde in einem Comicladen herum und machte sich so an seine neuen Opfer ran.

Er freundete sich mit den Jungs an, sie besuchten ihn zu Hause, übernachteten bei ihm. "Für mich waren diese Freunde die Familie. Ich wusste, dass das gegen die Auflagen verstößt", gab Steffen im Prozess zu.

Richter zählten bereits 128 Taten: "Gehen davon aus, dass Sie weitere Straftaten begehen"

Doch diese "Freunde" veranlasste er am Videotelefon, sich auszuziehen. Auch wenn die Jungs bei ihm waren, kam es zu sexuellen Übergriffen, die der Täter auch fotografierte.

"Wir kamen auf 128 Taten", resümierte der Richter. Die Erklärung von Steffen, die Opfer hätten ihn zu diesen Taten "erpresst", wies der Jurist als "pure Schutzbehauptung" zurück.

Im Gegenteil: "Wir gehen davon aus, dass Sie weitere Straftaten begehen", sagte der Richter, dessen Kammer zusätzlich die Sicherungsverwahrung anordnete. Damit bleibt Steffen dauerhaft hinter Gittern.

Der hörte sich das Urteil kopfschüttelnd an und warf dem Richter vor: "Sie haben das doch gar nicht richtig geprüft."

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Titelfoto: Peter Schulze

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