"Langsame" Frau ausgebremst und bepöbelt: Rabiater Fernfahrer findet milde Richter

Dresden - Man kennt es aus dem Alltag: Irgendein Verkehrsrowdy schert mit seinem Transporter aus, Blech- und Menschenschaden billigend in Kauf nehmend, überholt im letzten Moment und steigt vor der Ampel voll in die Eisen. Zu diesen Verkehrssündern gehört Uwe M. (51). Nachdem er zu 2000 Euro Geldstrafe und zwei Monaten ohne Führerschein verurteilt worden war, ging er in Berufung. Am gestrigen Donnerstag erhielt der reuige Brummifahrer ein gnädigeres Urteil.

Uwe M. (51) sind im Straßenverkehr die Sicherungen durchgebrannt.
Uwe M. (51) sind im Straßenverkehr die Sicherungen durchgebrannt.  © Steve Schuster

Vergangenen Mai war Uwe M. im Feierabendverkehr die offenbar kurze Lunte durchgebrannt. Die zögerliche Fahrweise einer Peugeot-Fahrerin verleitete den Berufskraftfahrer auf der Königsbrücker Straße zu einem rabiaten Manöver mit seinem Mercedes Sprinter.

Er überholte den Peugeot, bremste scharf ab und zwang seine vermeintliche Kontrahentin so zum Stoppen. "Dann stieg Uwe M. aus, ging zum Auto der Fahrerin, riss die Tür auf und packte die Frau am Arm, um sie aus dem Auto zu ziehen", so die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklage.

Vor Gericht gab sich der Berufsfahrer jetzt reuig und beteuerte: "Das alles tut mir leid. So zu überholen und die Frau auszubremsen, war einfach falsch. Aber ich habe sie nicht am Arm gepackt."

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Er habe lediglich mit der linken Hand die Tür des Peugeot geöffnet und sich mit der rechten Hand auf das Autodach gestützt, so der Verteidiger.

Den Sprinter nutzt Uwe M. übrigens nur privat, verdient als Lkw-Fahrer verhältnismäßig wenig und ist Vater eines Sohnes. All das stimmte Gericht und Staatsanwaltschaft milder.

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Der gelernte Brummifahrer hatte auf Höhe des Albertplatzes eine Peugeot-Fahrerin ausgebremst, ihre Fahrertür aufgerissen und soll handgreiflich geworden sein.
Der gelernte Brummifahrer hatte auf Höhe des Albertplatzes eine Peugeot-Fahrerin ausgebremst, ihre Fahrertür aufgerissen und soll handgreiflich geworden sein.  © Steve Schuster

Sie folgten dem Vorschlag des Verteidigers: Statt zwei Monaten wird Uwe M. nur noch für einen Monat die Fahrerlaubnis entzogen - und zwar nur für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen.

Der Brummifahrer darf also weiter 40-Tonner fahren, um nunmehr 40 Tagessätze à 30 Euro sowie die Gerichtskosten zahlen zu können.

Titelfoto: Montage: Steve Schuster (2)

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