Müssen die OB-Wahlen in Dresden und Zittau wiederholt werden? Gericht hat entschieden!

Dresden - Gleich vierfach wurde am heutigen Donnerstag im Dresdner Verwaltungsgericht verhandelt, ob Oberbürgermeisterwahlen wiederholt werden müssen - es ging sowohl um die OB-Wahl in Dresden als auch um die in Zittau. Die Entscheidungen des Gerichts fielen dabei jedes Mal eindeutig aus.

Dresdens OB Dirk Hilbert (51, FDP) darf im Amt bleiben, obwohl es gleich mehrere Klagen gegen die Abläufe bei der Oberbürgermeisterwahl gegeben hat.
Dresdens OB Dirk Hilbert (51, FDP) darf im Amt bleiben, obwohl es gleich mehrere Klagen gegen die Abläufe bei der Oberbürgermeisterwahl gegeben hat.  © Robert Michael/dpa

Nein, die Wahlen aus dem Jahr 2022 müssen nicht wiederholt werden - weder in der sächsischen Landeshauptstadt noch in Zittau. Das hat das Verwaltungsgericht am Donnerstagabend in einer offiziellen Mitteilung bekannt gegeben.

Zuvor hatte es demnach in der 7. Kammer des Gerichts gleich vier mündliche Verhandlungen und auch vier Urteile gegeben. Sämtliche Klagen wurden abgewiesen.

Doch worum ging es überhaupt und warum hätten die OB-Wahlen wiederholt werden sollen?

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Wegen der Dresden-Wahl gab es drei Verfahren, in denen Bürger unter anderem dagegen geklagt hatten, dass Dirk Hilbert (51, FDP) damals überhaupt als Oberbürgermeisterkandidat zugelassen worden war. Bei der Aufstellung des 51-Jährigen hatte es Formfehler gegeben, weshalb zwischenzeitlich auf der Kippe stand, ob er antreten dürfe.

Auch wegen der verspäteten Versendung von Briefwahlunterlagen beschwerten sich die Kläger. Allerdings ohne Erfolg.

Laut dem Verwaltungsgericht besteht zwar die "Möglichkeit, dass es bei der Wahlaufstellung des Kandidaten Hilbert zu Fehlern gekommen sei", jedoch hätten die "aufgetretenen Unregelmäßigkeiten nicht das hinreichende Gewicht gehabt, um eine Erklärung der Wahl für ungültig zu rechtfertigen."

Wahlmanipulation in Zittau? Gericht sieht dafür "keine hinreichenden Anhaltspunkte"

Thomas Zenker ist der OB von Zittau - und das wird er trotz der Klage gegen seinen Wahlsieg auch bleiben.
Thomas Zenker ist der OB von Zittau - und das wird er trotz der Klage gegen seinen Wahlsieg auch bleiben.  © Thomas Türpe

Auch bei den verspäteten Briefwahlunterlagen läge zwar ein "Verstoß gegen wesentliche Verfahrensvorschriften" vor. Doch dies allein hätte das Wahlergebnis nicht beeinflussen können. Dass die Unterlagen nicht nur bei einer, sondern gleich bei zahlreichen Dresdnern zu spät ausgeliefert worden seien, sah das Gericht nicht als bewiesen an.

Bei der Wahl in Zittau stand der Vorwurf im Raum, dass der spätere Sieger Thomas Zenker angeblich Wahlmanipulation betrieben haben soll. Kläger war demnach einer seiner damaligen Konkurrenten in der Oberbürgermeisterwahl. Doch auch in diesem Fall sah das Verwaltungsgericht "keine hinreichenden Anhaltspunkte" für die Anschuldigungen.

Somit braucht es also keine Wahlwiederholungen und sowohl Dirk Hilbert als auch Thomas Zenker können in ihren Ämtern bleiben.

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Allerdings besteht noch die Möglichkeit, dass die Kläger es innerhalb eines Monats noch einmal beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht versuchen.

Titelfoto: Thomas Türpe und Robert Michael/dpa

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