Mutmaßliche Killer-Witwe unschuldig? Erklärung der Verteidigung wirft anderes Licht auf Mord an Anwalt
Dresden/Klipphausen - Auftakt im Mord um den angesehenen Anwalt Peter B. (†76). Am Landgericht Dresden wird seit Montag gegen dessen Gattin Ramona B. (52) und den Hausmeister Claus T. (76) verhandelt. Laut Anklage überfuhr sie ihren Ehemann, um an sein Erbe zu kommen. Claus T. soll das Tatauto organisiert haben. Beide schweigen. Doch in einer Erklärung schob der Verteidiger von Ramona die alleinige Schuld auf Claus und nannte als Motiv einen Wasserschaden!
Alles in Kürze
- Ramona B. und Claus T. stehen vor Gericht.
- Anklage: Heimtückischer Mord aus Habgier.
- Verteidigung: Claus als alleiniger Schuldiger.
- Motiv: Wasserschaden und mögliche Verklagen.
- Prozess wird fortgesetzt.

Am 27. September 2024 wurde Peter B. morgens auf seiner üblichen Joggingstrecke am Kobitzscher Weg in Klipphausen überfahren und starb. Die Anklage ist überzeugt: Es war heimtückischer Mord.
Ramona hatte ihren Gatten im silbernen Benz (GLK) angefahren, dann das Opfer überrollt. Sie handelte aus Habgier, weil sie erben wollte. Das Tatauto soll Claus, dessen Frau lange Jahre Haushälterin bei dem Ehepaar war und der selbst dort oft kleinere Reparaturen machte, organisiert haben. Auf Anweisung von Ramona. Deshalb wird ihr Mord und ihm Beihilfe vorgeworfen.
Andrej Klein (53), einer der Anwälte von Ramona, verlas dagegen eine Erklärung, die ein anderes Licht auf den Fall werfen soll: So sei schon das Motiv falsch. Ramona sei es finanziell in der Ehe sehr gut gegangen, stattdessen habe ihr im Testament "nur" der Pflichtteil zugestanden.
Claus dagegen hätte durchaus das Motiv gehabt, "sich eines unliebsamen Gläubigers zu entledigen". Demnach hatte er im Haus des Anwalts mal einen Wasserschaden derart mangelhaft repariert, dass Peter drohte, ihn zu verklagen. Zudem war seiner Frau die Anstellung bei dem Ehepaar gekündigt worden. Claus musste Minijobs übernehmen, um die magere Rente aufzubessern.
"Von einem schönes Haus am Elbhang zogen er und seine Frau in die Platte", argumentierte Anwalt Klein, der so dessen mögliches Motiv umschrieb.
Rechtsanwalt fordert, Ramona für "erbunwürdig zu erklären"

Überdies sind die DNA-Spuren von Ramona im Tatfahrzeug "einfach" zu erklären. Die Jägerin suchte seit längerem ein großes Fahrzeug für ihr Revier in Großenhain. Claus wusste das und habe ihr das Auto gezeigt, wobei sie auch am Beifahrersitz Platz nahm.
Grundsätzlich bemängelte der Anwalt die Aussagen von Claus gegenüber der Polizei. Sie seien nicht nur "falsch", sondern auch nicht verwertbar, weil die Polizei ihn "suggestiv" befragte. Obendrein seien diverse Formalien bei der Befragung nicht eingehalten worden.
Rechtsanwalt Endrik Wilhelm (64), der im Prozess die Schwester (72) des Ermordeten vertritt, forderte dagegen vom Gericht, Ramona für "erbunwürdig zu erklären". Außerdem sieht er neben den Mordmerkmalen Habgier und Heimtücke auch das der Grausamkeit. "Das war ein besonders kaltblütiger Mord, von massiver Gefühllosigkeit geprägt", so der Jurist.
Wilhem forderte die Justiz auf, Claus T. nicht wegen "Beihilfe" sondern als Mittäter zu verurteilen, was ein mögliches Strafmaß erhöhen würde. "Ohne ihn, hätte die Frau ihre Tat nicht ausführen können. Sein Tatbeitrag war mehr als Beihilfe."
Während Ramona den Ausführungen der Juristen schweigend folgte, waren Claus die Emotionen deutlich anzusehen. Er schüttelte permanent den Kopf. Der Prozess wird fortgesetzt.
Titelfoto: Bildmontage/ Ove Landgraf (2)