Schüttelte Felix ein Baby tot? Tapfere Mutter spricht vor Gericht
Dresden - Der Prozess am Landgericht Dresden um den gewaltsamen Tod von Marek († 10 Monate). Felix M. (30) muss sich wegen Mordes verantworten. Laut Anklage hatte er dem Jungen Schädelbrüche beigebracht, weil das Baby ihn beim Zocken störte. Über Stunden sprach nun Michelle F. (22), Mutter des Kindes, tapfer im Gericht.
Bei der Pflegehelferin und ihrem Baby waren Felix und seine beiden eigenen Kinder samt Hund erst Wochen zuvor eingezogen. "Es war eigentlich ein gutes Familienleben", so Michelle. "Die Kinder kamen miteinander klar."
Aber: Während sie arbeiten ging, alle Kinder versorgte, nach Feierabend mit dem Hund Gassi ging, einkaufte, war der Alltag von Felix überschaubar: "Er spielte am Rechner Schießspiele oder lag auf dem Sofa. Manchmal machten wir gemeinsam was mit den Kindern", so Michelle.
Felix hatte im Prozess behauptet, er habe im Haushalt bei Michelle nicht helfen dürfen. "Es wäre schön gewesen, wenn er mal was getan hätte", so die Zeugin, die im Gegenteil auch noch seine eigene (vom Amt bezahlte) Wohnung putzte, als sich das Jugendamt ankündigte.
Ihr habe er "geholfen", ihren Dienst künftig auf die Spätschicht zu verlegen. "So könnte ich mich tagsüber um die Kinder kümmern", schilderte Michelle.
"Ich hob ihn aus dem Bettchen und er atmete nicht mehr": Michelle F. beschreibt den Tatabend
An jenem Septembertag 2025 war Michelle arbeiten. Als sie abends heim kam, lagen die Kinder in ihren Betten. Sie räumte auf, Felix zockte. "Ich habe bei Marek im Zimmer das Fenster angekippt und deckte ihn zu. Eigentlich bewegte er sich dabei immer. Diesmal nicht", so die Mutter unter Tränen. "Ich hob ihn aus dem Bettchen und er atmete nicht mehr."
Während sie unter Anweisungen des Rettungsdienstes am Telefon panisch versuchte, das Kind zu reanimieren, lief Felix durch die Wohnung, verlangte von ihr, zu sagen, dass er nicht mit den Kindern alleine gewesen sei, nahm ihr sogar das Handy weg und löschte den Chat-Verlauf des Paares!
Laut Anklage waren dem Jungen mehrere Schädelbrüche beigebracht worden, er hatte keine Chance zu überleben. Noch als die verzweifelte Mutter aus dem Krankenhaus mit der Todesnachricht zurückkam, behauptete Felix ihr gegenüber: "Der Kleine ist im Schlaf erstickt und wir haben es nicht gemerkt."
Die Obduktion ergab eindeutig eine andere Todesursache. Laut Anklage hatte Felix ihn misshandelt, weil er ihn beim Zocken störte.
Felix M. weist jede Schuld von sich - und beschuldigt seine eigene Tochter
Weil anfangs unklar war, wer wann mit Marek alleine war, wurde sogar erst die Mutter vorläufig festgenommen. Inzwischen ist das Verfahren gegen sie eingestellt.
Und Michelle erfuhr nach und nach die Wahrheit über Felix: So hatte er ihr erzählt, er hätte seine Freundin in Bautzen verlassen, um für seine Kinder in Dresden dazu sein. "Diese Freundin war der Knast", stellte der Richter klar. Dort hatte Felix eingesessen, danach dennoch das Sorgerecht für seine Kinder bekommen.
Vor Jahren war er bereits im Visier der Ermittler, weil er seine damals drei Monate alte Tochter attackiert haben soll. Damals wurde Felix aus Mangel an Beweisen freigesprochen. Inzwischen hat die Staatsanwaltschaft die Wiederaufnahme des Verfahrens beantragt.
Und im Prozess beschuldigt er nun sogar seine eigene Tochter des Mordes an Marek. Michelle erfuhr all das erst nach dem Tod ihres Babys: "Hätte ich das gewusst, wäre er nie in meine Wohnung gekommen", sagte sie.
Felix, der während der Aussagen von Michelle mitschrieb und immer wieder an den Kopf schüttelte, stellte am Ende des Prozesstages einen Antrag. Die Anklage beruht auch auf Aussagen seiner eigenen Tochter (heute zwölf). Das Kind wurde vom Ermittlungsrichter damals vernommen und sagte offenbar massiv gegen den Vater aus. Nun fordert Felix ein Glaubwürdigkeitsgutachten über sie.
Er selbst weist die Schuld im Prozess von sich, verdächtigt stattdessen Michelle oder seine Tochter, den Mord begangen zu haben. Über den Antrag muss nun die Kammer entscheiden. Der Prozess wird fortgesetzt.
Titelfoto: Montage: Peter Schulze (2)

