Seniorin (68) fiel betrunken gegen Auto und haute ab - Prozess

Dresden - Petra K. (68) ist sichtlich nervös. Sie sitzt auf einer Bank vor dem Verhandlungssaal im Dresdner Amtsgericht, in dem es gleich um sie geht. Wegen Unfallflucht. Es ist kurz vor zehn Uhr. Sie fächelt sich Luft zu. Ihr Mann (64) ist an ihrer Seite.

Petra K. (68) stürzte auf dem Parkplatz gegen einen Dacia und richtete damit ziemlich viel Schaden an.
Petra K. (68) stürzte auf dem Parkplatz gegen einen Dacia und richtete damit ziemlich viel Schaden an.  © Peter Schulze

Rückblende: Es war Nachmittag am 13. Juni 2023. Petra K. stand in der Küche, kochte und buk. Sie wollte ihren Mann überraschen. Der hatte am nächsten Tag seinen 64. Geburtstag. "Mir ist dann aufgefallen, dass mir noch etwas fehlt, also bin ich noch mal rausgegangen", sagt sie nun vor Gericht. Sie ging in den Blumenladen und zum Supermarkt.

Nach ihrem Einkauf lief sie über den Parkplatz an der Rathener Straße. "Ein Fahrradfahrer ist an mir vorbeigefahren", sagt Petra K. Sie habe sich erschrocken und sei über einen Pflasterstein gestolpert. Sie stürzte gegen einen geparkten Dacia. An dem entstand ein Netto-Sachschaden von rund 2400 Euro. "Laut Aktenlage war eine große Beule im Kotflügel dokumentiert", sagt ihr Anwalt Tim Küchenmeister (45).

Petra K. verletzte sich bei dem Unfall. Schnittwunden, eine blutende Nase. Aber nichts gebrochen. Sie rappelte sich auf und ging nach Hause. "Mir ist das auch nicht bewusst gewesen, es ging alles so schnell", sagt sie. "Ich wollte nur heim."

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Laut ihrem Anwalt habe ein Augenzeuge die Polizei gerufen. Die Beamten gingen hinterher, standen dann vor ihrer Tür.

Alkoholtest zeigte zwei Promille an

Als die Seniorin über den Parkplatz an der Rathener Straße lief, passierte es.
Als die Seniorin über den Parkplatz an der Rathener Straße lief, passierte es.  © Norbert Neumann

Ein Alkoholtest brachte es an den Tag: Die Seniorin hatte knapp zwei Promille "getankt" - offenbar hatte sie vor lauter Vorfreude auf den Gatten-Geburtstag schon mal das eine oder andere Gläschen gehoben ...

Eigentlich sollte sie mehr als 1000 Euro Strafe zahlen. Sie ist nicht vorbestraft und der Justiz noch nie aufgefallen.

Ihr Anwalt legte Einspruch ein, beantragte Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung von 600 Euro an eine gemeinnützige Organisation. Dem stimmte das Gericht zu. Nach nur acht Minuten war der Prozess vorbei, und der "Sonnenstrahl e.V." kann sich auf ein schönes Sümmchen freuen.

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Petra K. ist sichtlich erleichtert. Und Anwalt Küchenmeister zufrieden: "Das war ein ungewöhnlicher Fall, aber eine vernünftige Lösung."

Titelfoto: Bildmontage: Peter Schulze, Norbert Neumann

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