Verbotene Sexfotos im Knast entdeckt: Nachschlag für verurteilten Mörder

Dresden - Er spricht von sich in der 3. Person, fällt anderen ständig ins Wort und wittert überall "Rechtsbeugung". Andreas H. (58) nutzte den Prozess am Amtsgericht Dresden ausgiebig, um sich zu produzieren. Der verurteilte Mörder musste sich wegen Beleidigung und Besitzes von Jugendpornografie verantworten.

Andreas H. (58) wurde zum Amtsrichter gebracht. In seiner Zelle hat er ein Strafgesetzbuch, aus dem er im Prozess immer wieder zitierte.
Andreas H. (58) wurde zum Amtsrichter gebracht. In seiner Zelle hat er ein Strafgesetzbuch, aus dem er im Prozess immer wieder zitierte.  © Peter Schulze

Seit mehr als 28 Jahren sitzt er schon hinter Gittern. Andreas H. hatte 1993 einen 16-Jährigen verschleppt, missbraucht und getötet. Er bekam lebenslänglich mit anschließender Sicherungsverwahrung. Regelmäßig wird freilich sein Vollzug angepasst.

Eigens dafür gibt es ein Team im Knast, das Vorschläge macht, wie der Haftalltag für Andreas gestaltet werden kann (Arbeitsmöglichkeiten, Ausführung, Therapien).

Dazu darf er Stellung nehmen. Der Mörder betitelte die Mitarbeiter in dem Schreiben aber als "Berufsverbrecher" und "Verbrecherbande". Besonders ein Mitarbeiter sei "nicht mal den Dreck unterm Fingernagel wert".

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Andreas polterte: "Das ist freie Meinungsäußerung! Und allein, dass mir die Staatsanwältin das unterstellt, ist ja auch Vortäuschen einer Straftat!"

So lautet das Urteil gegen Andreas H.

Außerdem fanden sich bei ihm im Knast Handys. Die sind ohnehin verboten, hatten aber auch noch Sexfotos von unter 18-Jährigen im Speicher.

"Die waren aus dem Internet gezogen. Also garantiert jugendfrei", so Andreas. Überhaupt sei "der Gefangene" nur angeklagt, weil die Staatsanwältin "sauer" wäre, weil sie ihm keine Mordversuche aus den 90er-Jahren nachweisen könne.

Der Richter hörte sich geduldig das Gezeter an, verurteilte Andreas H. zu weiteren zwei Jahren Haft. Dieser legte noch im Gerichtssaal Berufung ein.

Titelfoto: Peter Schulze

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