Er wollte Sex unter der Elbbrücke, vor Gericht schummelte er sich jünger

Dresden - Er versuchte sogar, sich jünger zu machen, um einer Strafe zu entgehen. Es gelang nicht. Das Landgericht Dresden verurteilte Ali R. (23) am Montag wegen sexueller Nötigung und vorsätzlicher Körperverletzung zu drei Jahren und zwei Monaten Haft. Er war im Juni in Meißen über eine 17-Jährige hergefallen.

Afghane Ali R. (23, M) wurde nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt.
Afghane Ali R. (23, M) wurde nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt.  © Holm Helis

Laut Gericht hielt sich der Vater eines kleinen Sohnes (ein Jahr) abends bei Jugendlichen an der Uferpromenade unter der Eisenbahnbrücke auf. Dabei begrapschte er sein Opfer, wollte Sex.

Weil sich das Mädchen wehrte, drückte er sogar dessen Kopf in die Elbe. Das Opfer schrie nach Hilfe, weshalb andere aufmerksam wurden und zur Hilfe eilten.

Im Prozess schwieg der Afghane zur Tat, erklärte aber, er sei nicht, wie bisher in allen Dokumenten festgehalten, 1997, sondern erst 2000 geboren. Wäre dem so, hätte er nicht nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt werden dürfen.

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Doch Rechtsmediziner Uwe Schmidt (52) stellte klar: "Sie sind mindestens 21,6 Jahre alt", sagte der Gutachter, der mit diversen Untersuchungen und Messungen zu dem Ergebnis kam, "das mit dem von ihnen angegebenen Geburtsdatum, dem Jahr 2000, nicht kompatibel ist."

Im Gegenteil: Geschätzt wäre er gar "29 Jahre plus minus fünf Jahre"!

Rechtsmediziner Uwe Schmidt (52) bestimmte mit komplizierten Untersuchungen das Mindestalter des Angeklagten.
Rechtsmediziner Uwe Schmidt (52) bestimmte mit komplizierten Untersuchungen das Mindestalter des Angeklagten.  © Ove Landgraf

Gegen das Urteil will Ali R. dennoch ankämpfen. Sein Anwalt kündigte an, Revision einzulegen.

Titelfoto: Holm Helis

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