Polizisten attackiert! Trotzdem Freispruch für gestraucheltes Genie

Dresden - Einst half er so vielen, jetzt braucht er selbst Hilfe. Kai L. (40, Name geändert) hielt monatelang die Polizei auf Trab. Dafür saß der IT-Administrator auf der Anklagebank in Dresden. Aber die Amtsrichterin sprach ihn frei. Denn der Gutachter attestierte ihm eine schwere psychische Krankheit.

Kai L. (40, Name geändert) musste sich für seine Taten vor dem Dresdner Amtsgericht verantworten.
Kai L. (40, Name geändert) musste sich für seine Taten vor dem Dresdner Amtsgericht verantworten.  © Thomas Türpe

Kai ist laut Gutachter "überdurchschnittlich begabt". So entwickelte er vor Jahren eine Webseite zur Koordination von Fluthilfe.

Damit unterstützte er so viele, dass er Auszeichnungen bekam. "Doch dann brach die Krankheit durch", so der Mediziner.

Eine psychische Störung, die weder einen Auslöser noch irgendwelche "Vorboten" braucht.

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Der IT-Administrator entwickelte fortan Wahnvorstellungen, fühlte sich von Geheimdiensten umzingelt, schottete sich ab, verlor seinen Job.

Corona und die damit einhergehenden Maßnahmen wirkten wie ein Katalysator.

Die Richterin entschied, Kai freizusprechen

Kai L. (40, *Name geändert) entwickelte seinerzeit eine gefeierte Internetseite für die Koordination von Fluthelfern.
Kai L. (40, *Name geändert) entwickelte seinerzeit eine gefeierte Internetseite für die Koordination von Fluthelfern.  © Steffen Füssel

Seither waren Polizisten für ihn Teil eines feindlichen Systems, die er immer wieder attackierte.

Masken musste das Volk seiner Meinung nach tragen, um später in den Ukraine-Krieg zu ziehen.

Um diese Überzeugung kundzutun, klebte er Hunderte selbst gebastelte Aufkleber (Masken mit Hakenkreuzen) an öffentliche Gebäude, fuhr unerlaubt aufs Gelände der Bundeswehr, "um dort mit jemandem über das Problem zu reden". Und wurde immer wieder Polizisten gegenüber rabiat und ausfällig.

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Alles das sei Ausdruck der Krankheit, so der Gutachter. Medikamente könnten helfen. Dazu müsse Kai zuerst "Krankheitseinsicht" zeigen.

Derzeit ist die Steuerungsfähigkeit von ihm aber aufgehoben. Für eine Einweisung waren die Taten nicht schwer genug. Ohnehin wäre dafür das Landgericht zuständig. So sprach die Richterin Kai frei.

Titelfoto: Steffen Füssel

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