Vorwürfe wegen Unterschlagung: AfD-Stadträtin kommt glimpflich davon
Dresden - Am Ende kam sie ohne Strafe davon. Die sächsische Justiz stellte das Verfahren gegen AfD-Stadträtin Daniela Walter (53) jetzt unerwartet ein. Der Staatsanwalt hatte der Ortsrätin aus Schönfeld-Weißig einst Unterschlagung in über 50 Fällen mit einem Schaden von fast 2000 Euro vorgeworfen.
Daniela Walter, einst in der CDU, war bis 2021 Ortsvorsteherin im Schönfelder Hochland (rund 13.000 Einwohner). Zu ihren Aufgaben gehörte, betagten Anwohnern zu Jubiläen (runder Geburtstag, Goldene Hochzeit) Blumensträuße, kleine Geldgeschenke und Präsentkörbe zu überreichen.
Doch dann beschwerte sich ein 80-jähriger, leer ausgegangen zu sein. Interne Prüfungen ergaben zwar Ungereimtheiten, doch Walter bestritt vehement, sich selbst Geld und Präsente eingesteckt zu haben. Die diesbezügliche Meldung ans Dresdner Ordnungsamt (damals CDU-geführt) verlief im Sand. Erst als ein ortsansässiger Polizist den Fall anzeigte, wurde offiziell ermittelt.
Im Jahr 2021 saß Walter dann wegen Unterschlagung in über 50 Fällen auf der Anklagebank im Amtsgericht Dresden und beteuerte dort ihre Unschuld. "Ich habe mich im Ortschaftsrat immer uneigennützig eingebracht. Ich habe nie einem Jubilar sein Geld vorenthalten", sagte sie damals.
Der Amtsrichter ließ immer wieder nachermitteln, hörte zahlreiche Zeugen.
Verfahren gegen AfD-Stadträtin Daniela Walter eingestellt
Im Dezember 2021 wurde die Politikerin in 17 Fällen (Schaden 570 Euro) schuldig gesprochen und zu einer Geldstrafe von 13.000 Euro verurteilt. Dagegen legte Daniela Walter, die danach suspendiert wurde, aus der CDU aus- und in die AfD eintrat, Berufung am Landgericht ein.
Dort lag der Fall. Jahrelang. Denn auch im Landgericht gilt: Haftsachen haben Vorrang. Die Zeit arbeitete also für Daniela Walter. Erinnerungen der Betroffenen verblassen, mancher "Jubilar" von damals ist bereits verstorben.
Der lange Zeitablauf und die überlange Verfahrensdauer sorgten nun dafür, dass die Staatsanwaltschaft einer Einstellung des Verfahrens zustimmte!
Das Landgericht Dresden schloss jetzt die Akte Daniela Walter. Gegen eine Zahlung von 5000 Euro an einen gemeinnützigen Verein wurde das Verfahren gegen die Politikerin eingestellt. Sie gilt damit auch weiterhin als nicht vorbestraft.
Titelfoto: Eric Münch

