Ehefrau des Angeklagten sagt in Lübcke-Prozess aus

Frankfurt/Main - Im Prozess um den gewaltsamen Tod des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke hat am Dienstag die Ehefrau des angeklagten mutmaßlichen Rechtsterroristen Stephan Ernst ausgesagt.

Der Hauptangeklagte Stephan Ernst (M.) steht vor Verhandlungsbeginn zwischen seinen Verteidigern Mustafa Kaplan (l.) und Jörg Hardies.
Der Hauptangeklagte Stephan Ernst (M.) steht vor Verhandlungsbeginn zwischen seinen Verteidigern Mustafa Kaplan (l.) und Jörg Hardies.  © Boris Roessler/dpa pool/dpa

Sie gab an, am Tatabend zwei Autos vor dem Wohnhaus der Familie gehört zu haben. Gespräche auf der Straße habe sie aber nicht gehört. Ihr Mann habe vor dem Tod Lübckes den wegen Beihilfe angeklagten Markus H. nie erwähnt, sagte die Zeugin vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt

Auch zu seinen Aktivitäten und Bekannten im Schützenverein habe er sich nicht geäußert.

Vor der Vernehmung der Zeugen stellte einer der Verteidiger von Markus H. einen Befangenheitsantrag gegen die Richter. Er müsse befürchten, dass das Gericht seinem Mandanten gegenüber nicht unvoreingenommen sei, sagte er. 

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Am vorangegangenen Verhandlungstag hatte der Vorsitzende Richter Thomas Sagebiel dem Anwalt während einer Erklärung das Wort entzogen, weil er ihm ein vorweggenommenes Plädoyer vorwarf.

In dem Verfahren muss sich der 46 Jahre alte Deutsche Stephan Ernst wegen Mordes verantworten. Er soll den CDU-Politiker Lübcke im vergangenen Sommer auf der Terrasse seines Wohnhauses erschossen haben. Markus H., dem zweiten Angeklagten, wirft die Bundesanwaltschaft Beihilfe vor. Er soll Ernst wieder politisch radikalisiert haben. 

Die Anklage geht davon aus, dass der Mord aus einer rechtsextremistischen Gesinnung heraus begangen wurde.

Titelfoto: Boris Roessler/dpa pool/dpa

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