Mann ersticht Ehefrau (†40) auf dem Standstreifen: Angeklagter legt Teilgeständnis ab

Frankfurt am Main - Mit einem Teilgeständnis des Angeklagten hat am Mittwoch in Frankfurt der Prozess um eine tödliche Messerattacke auf einem Autobahn-Standstreifen begonnen.

Mehrfach kollidierten die beiden Autos, ehe die 40-Jährige ihr Auto auf dem Standstreifen stoppte. Dann erstach sie ihr Ehemann (41) durch die geöffnete Wagentür.
Mehrfach kollidierten die beiden Autos, ehe die 40-Jährige ihr Auto auf dem Standstreifen stoppte. Dann erstach sie ihr Ehemann (41) durch die geöffnete Wagentür.  © 5vision.media

Der 41 Jahre alte Angeklagte räumte vor der Schwurgerichtskammer des Landgerichts ein, im März letzten Jahres zunächst seine Ehefrau verfolgt und danach deren Wagen mehrfach gerammt zu haben.

Auf dem Standstreifen der Autobahn 661 zwischen Frankfurt-Eckenheim und -Preungesheim habe er dann das Messer gegen die bereits getrennt von ihm lebende Frau eingesetzt.

Laut Anklage war sie kurze Zeit später an ihrem hohen Blutverlust im Krankenhaus gestorben. Die Staatsanwaltschaft geht von mindestens sieben Messerstichen aus.

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Die Staatsanwaltschaft geht vom Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe aus. Aus Eifersucht habe der serbische Mann seiner Frau "das Lebensrecht aberkannt", hieß es in der Anklageschrift. Das Tatmotiv stehe deshalb sittlich auf unterster Stufe.

Nach der Einlassung des Mannes, der ursprünglich auch von einem "Filmriss" gesprochen hatte, bestätigten mehrere Tatzeugen die Geschehnisse auf dem Seitenstreifen.

Ehe steckte in schwerer Krise: War die Schuldfähigkeit des 41-Jährigen eingeschränkt?

Vorerst sind vor dem Landgericht Frankfurt vier weitere Verhandlungstage terminiert.
Vorerst sind vor dem Landgericht Frankfurt vier weitere Verhandlungstage terminiert.  © Frederik von Erichsen/dpa

Ein Autofahrer hatte eigens gehalten, weil er die Sache für einen Auffahrunfall gehalten hatte und helfen wollte. Eine Familie alarmierte aus dem fahrenden Auto heraus die Polizei, die den mutmaßlichen Täter noch am Tatort festnahm.

In der Ehe hatte es bereits seit längerer Zeit gekriselt. Auch ein gemeinsamer Urlaub konnte die Frau offenbar nicht in ihrem Willen umstimmen, den Mann zu verlassen.

Möglicherweise war er zum Tatzeitpunkt in seiner Schuldfähigkeit eingeschränkt. An dem Prozess nimmt deshalb auch ein psychiatrischer Sachverständiger teil.

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Die Schwurgerichtskammer hat vorerst vier weitere Verhandlungstage bis Ende Januar terminiert.

Titelfoto: 5vision.media

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