Frau (†34) unterzieht sich Schönheits-OP, zwei Wochen später ist sie tot

Frankfurt am Main - Nach dem Tod einer Patientin bei einer Schönheitsoperation hat die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main Anklage gegen einen Frauenarzt erhoben.

Der 59-jährige Gynäkologe wollte bei der Verstorbenen eine Fettabsaugung sowie eine Lidstraffung durchführen. (Symbolfoto)
Der 59-jährige Gynäkologe wollte bei der Verstorbenen eine Fettabsaugung sowie eine Lidstraffung durchführen. (Symbolfoto)  © 123RF/Olga Yastremska

Dem Mediziner aus dem Landkreis Oldenburg (Niedersachsen) werde Körperverletzung mit Todesfolge vorgeworfen, sagte Oberstaatsanwältin Nadja Niesen am Freitag.

Die Anklage geht auf einen Vorfall im November 2019 in einer hausärztlichen Praxis in Frankfurt zurück. Der 59 Jahre alte Arzt wollte bei einer 34 Jahre alten Patientin Fett absaugen sowie ihre Oberlider straffen.

Ohne sich zuvor von der Frau die Erlaubnis für den rund 1400 Euro teuren medizinischen Eingriff eingeholt zu haben, verabreichte er ihr Narkosemittel und saugte zunächst die Fettablagerungen im Nacken ab.

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Danach wurde die Frau erneut in Narkose versetzt, während der Eingriff an den Lidern vorgenommen wurde.

Laut Ermittlungsergebnis erlitt die Patientin dabei einen Herzstillstand und musste reanimiert werden. Zwei Wochen später starb sie im Krankenhaus.

Niesen zufolge ignorierte der angeklagte Mediziner unter anderem eine Narkoseunverträglichkeit bei der Patientin. Darüber hinaus sei er während der Operation "nicht nach den Regeln der ärztlichen Kunst vorgegangen". Außerdem seien auch die hygienischen Standards nicht eingehalten worden.

Der beschuldigte Arzt äußerte sich der Staatsanwaltschaft zufolge bislang noch nicht zu dem Tatvorwurf. Termine für die Verhandlung vor der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Frankfurt stehen ebenfalls noch nicht fest.

Titelfoto: 123RF/Olga Yastremska

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