Von Sabine Maurer
Frankfurt am Main - Ein 82 Jahre alter Mann ist wegen der Ermordung seines geistig behinderten Sohnes sowie des Totschlags seiner Ehefrau zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden.
Bei der Tötung des Sohnes habe er heimtückisch gehandelt, sagte die Vorsitzende Richterin bei der Urteilsbegründung im Frankfurter Landgericht.
Der Mann hatte zunächst am 8. März 2025 in dem gemeinsam bewohnten Haus in Oberursel im Hochtaunuskreis seine 72-jährige Frau erstickt.
Dann holte er seinen Sohn zu sich nach Hause und erstickte diesen schlussendlich am 10. März.
Er lebte im Anschluss mehrere Tage mit den beiden Leichen, bevor eine Angehörige die Polizei alarmierte und Beamte die Toten wenig später entdeckten. Das getroffene Urteil gegen den 82-Jährigen ist derzeit noch nicht rechtskräftig.