Irreparable Hirnschäden: Wurde Junge (10) zum Pflegefall, weil Mutter ihm ärztliche Hilfe verweigerte?

Frankfurt am Main - Wie kann man das seinem eigenen Kind antun? Eine Ärztin aus der Mainmetropole Frankfurt soll ihrem eigenen, schwerkranken Sohn die medizinische Hilfe verweigert haben. Das Kind ist mittlerweile ein Pflegefall, die Mutter steht nun vor Gericht.

Bei dem Zehnjährigen wurden irreparable Hirnschäden festgestellt (Symbolfoto).
Bei dem Zehnjährigen wurden irreparable Hirnschäden festgestellt (Symbolfoto).  © 123RF/Evgeniy Shkolenko

Die 45-Jährige musste sich am Mittwoch vor dem Landgericht verantworten, da sie ihr Kind im September 2017 trotz erheblicher gesundheitlicher Beschwerden für mehrere Tage zu Hause behielt. Erst nach einer langen Leidensphase kam der Zehnjährige schließlich in eine Klinik.

Dort konnten die Ärzte jedoch nur das Schlimmste feststellen. Der Junge hatte bereits irreparable Schäden am Gehirn davongetragen. Die Folge: Eine dauerhafte Schwerbehinderung. Der Sohn der Angeklagten wird Zeit seines Lebens ein akuter Pflegefall bleiben.

Das Tragische daran ist, dass das schlimme Schicksal des Kindes hätte abgemildert, wenn nicht sogar gänzlich hätte vermieden werden können. Laut Anklage hätten eine rechtzeitige Benachrichtigung eines Krankenhauses und eine sofortige Behandlung die schwerwiegenden Folgen verhindern können.

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Die Angeklagte, die selbst als Allgemeinmedizinerin tätig war, stritt die Anschuldigungen und den bestehenden Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung am ersten Verhandlungstag ab. Ihre Aussagen ließen das Gericht, aber auch den Verteidiger sowie die Staatsanwaltschaft zu einer verheerenden Vermutung kommen.

Ärztin lässt eigenen Sohn trotz Beschwerden nicht ins Krankenhaus: Kind ist nun ein Pflegefall

Den Beteiligten zufolge wies die 45-Jährige nämlich Anzeichen einer psychisch bedingten Einschränkung ihrer Schuldfähigkeit auf. Nun soll eine psychiatrische Begutachtung erfolgen. Erst nach dieser kann der Prozess fortgesetzt werden.

Die Bild-Zeitung hatte zuvor berichtet, dass die Angeklagte erst gar nicht zum vorgesehenen Termin vor Gericht erschienen war.

Sie musste mit Polizeigewalt von ihrer Wohnung im Frankfurter Stadtteil Sachsenhausen zum Prozess-Auftakt begleitet werden.

Titelfoto: 123RF/Evgeniy Shkolenko

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