Prozess gegen Folter-Arzt: Staatsanwalt fordert Höchststrafe für den Syrer

Von Sabine Maurer

Frankfurt am Main - Lebenslange Haft, Sicherungsverwahrung und Berufsverbot fordert die Staatsanwaltschaft für einen syrischen Arzt: Der heute 40-Jährige soll für das Assad-Regime in einem Militärkrankenhaus getötet und gefoltert haben.

Über drei Jahre dauert der Prozess vor dem Frankfurter OLG gegen den heute 40-Jährigen mittlerweile an.
Über drei Jahre dauert der Prozess vor dem Frankfurter OLG gegen den heute 40-Jährigen mittlerweile an.  © Boris Rössler/dpa-Pool/dpa

Die Anklagebehörde wirft Alaa M. Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen vor. Seit über drei Jahren wird vor dem Frankfurter Oberlandesgericht (OLG gegen ihn verhandelt.

An 186 Verhandlungstagen seien über 50 Zeugen vernommen, mehrere Sachverständige gehört sowie unzählige Urkunden und Fotos angesehen worden, sagte eine der beiden Bundesanwältinnen zu Beginn des Stunden dauernden Plädoyers.

Die Zeugen hätten von ihren Qualen berichtet und dabei "Mut, Willenskraft und Durchhaltevermögen" bewiesen.

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Nächste Woche sollen die Rechtsanwälte des Angeklagten sowie der Nebenkläger plädieren, nach der bisherigen Planung will der Staatsschutzsenat am 16. Juni sein Urteil gegen den 40-jährigen Alaa M. verkünden.

Die Vorwürfe der Bundesanwaltschaft wiegen schwer: exzessive Gewalt, Folter von der Notaufnahme bis zu den unterirdischen Kellern, in denen Gefangene unter katastrophalen Bedingungen zusammengepfercht waren - M. soll Teil des Terrorsystems gewesen sein.

Grausamste Foltermethoden in syrischem Militärkrankenhaus

Am 16. Juni wird voraussichtlich das Urteil gegen den Angeklagten gefällt.
Am 16. Juni wird voraussichtlich das Urteil gegen den Angeklagten gefällt.  © Boris Rössler/dpa

Konkret wird dem Mediziner Folter in einem syrischen Militärkrankenhaus in den Jahren 2011 und 2012 vorgeworfen.

So soll er mehrfach Körperteile mit brennbarer Flüssigkeit versehen und angezündet haben, unter anderem den Genitalbereich eines höchstens 14 Jahre alten Jungen.

Auch soll er gegen entzündete Wunden getreten, einem Mann eine tödliche Substanz gespritzt sowie einen weiteren Häftling mit gebrochenem Oberschenkel ohne Narkose operiert - und damit vor Kollegen geprahlt haben.

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Er selbst bezeichnete sich in dem Gerichtsverfahren als nicht schuldig und gab an, er sei Opfer eines Komplotts. Zeugen seien durch Medienberichte beeinflusst worden oder hätten gelogen.

Der Mann war 2015 nach Deutschland gereist und hatte in mehreren Kliniken als Orthopäde gearbeitet, zuletzt im nordhessischen Bad Wildungen. Im Sommer 2020 wurde er festgenommen, seitdem sitzt er in Untersuchungshaft.

Erstmeldung vom 27. Mai um 15.16 Uhr; Update um 20.43 Uhr.

Titelfoto: Boris Rössler/dpa-Pool/dpa

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