Mädchen an Weiher vergewaltigt und erwürgt? Jugendlicher (17) vor Gericht!

Frankenthal - Vor der Jugendkammer des Landgerichts Frankenthal beginnt an diesem Montag (9 Uhr) ein Mordprozess gegen einen 17-Jährigen. 

Bereits zuvor soll der Jugendliche zwei Minderjährige vergewaltigt haben (Symbolfoto).
Bereits zuvor soll der Jugendliche zwei Minderjährige vergewaltigt haben (Symbolfoto).  © Andreas Arnold/dpa

Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, am 12. März 2020 ein 17-Jähriges Mädchen an einem Weiher in Ludwigshafen vergewaltigt und erwürgt zu haben. 

Die Verhandlung gegen den angeklagten Deutschen ist nicht öffentlich, da es sich um ein Jugendstrafverfahren handelt.

Dem Beschuldigten wird dem Gericht zufolge zudem vorgeworfen, 2019 in Ludwigshafen drei minderjährige Mädchen vergewaltigt und im Zusammenhang mit den Taten teilweise gewürgt zu haben. 

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Außerdem legt ihm die Staatsanwaltschaft zur Last, am Rathauscenter in Ludwigshafen 2019 einen Mann mit einem Messer bedroht zu haben. Als eine Frau dazwischen gehen wollte, habe ihr der Angeklagte nach Angaben der Anklagebehörde den Messergriff heftig gegen den Brustkorb gestoßen.

Bis Ende Januar 2021 sind weitere Verhandlungstermine angesetzt. Der Mann ist strafrechtlich bislang nicht in Erscheinung getreten und hat sich zu den Vorwürfen nicht geäußert. Er sitzt in Untersuchungshaft.

Update, 14.30 Uhr: Angeklagter hatte kurze Beziehung zu späterem Opfer

Der nicht öffentliche Mordprozess habe ordnungsgemäß und wie geplant begonnen, sagte ein Sprecher des Landgerichts.

Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Frankenthal sagte am Rande der Verhandlung, der Angeklagte habe während der Ermittlungen eingeräumt, dass er eine kurze Beziehung zu der 17-Jährigen hatte - alles andere habe der beschuldigte Deutsche bestritten. Die Verhandlung ist nicht öffentlich, da es sich um ein Jugendstrafverfahren handelt.

Auf die Spur des nicht vorbestraften Beschuldigten seien die Ermittler durch Auswertung der Telekommunikation gekommen, sagte der Sprecher der Anklagebehörde.

Die Höchststrafe liegt den Angaben zufolge bei zehn Jahren Gefängnis. Allerdings ist auch Sicherungsverwahrung möglich. Bis Ende Januar 2021 sind zahlreiche Verhandlungstermine angesetzt. Es müsse genug Zeit sein für ein psychiatrisches Gutachten, hieß es.

Titelfoto: Andreas Arnold/dpa

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