Misshandelten drei Mädchen einen Jungen mit geistiger Behinderung (19) und filmten dazu alles per Handy?

Segnitz/Kitzingen - Drei Mädchen aus Unterfranken sollen einen geistig behinderten 19-Jährigen schwer misshandelt und sexuell genötigt haben. 

Die damals 14 bis 16 Jahre alten Mädchen sollen die Misshandlung ihres Opfers mit einem Handy gefilmt haben. (Symbolfoto)
Die damals 14 bis 16 Jahre alten Mädchen sollen die Misshandlung ihres Opfers mit einem Handy gefilmt haben. (Symbolfoto)  © 123RF/Antonio Guillem

Dafür müssen sie sich am Dienstag (8.30 Uhr) beim Amtsgericht Kitzingen verantworten. Die heute 17 und zwei 19 Jahre alten Frauen sollen das Opfer im November 2017 in einem Partyraum in Segnitz angegriffen haben.

Die Staatsanwaltschaft Würzburg wirft dem Trio vor, das mutmaßliche Opfer auf einer Matratze ausgezogen und mit Panzertape gefesselt zu haben. Die Mädchen sollen ihr zur Tatzeit 19-jähriges und geistig behindertes Opfer anschließend geschlagen, getreten und gegen seinen Willen sexuell misshandelt haben. 

Die Tat wurde mit einem Handy aufgezeichnet. Erst als ein Unbeteiligter hinzukam, sollen die damals 14- bis 16-Jährigen von dem jungen Mann abgelassen haben.

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Die Anklage lautet auf gemeinschaftliche gefährliche Körperverletzung in Tateinheit mit besonders schwerer sexueller Nötigung und mit Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen. 

Wegen des Alters der Beteiligten und da das Tatopfer in erhöhtem Maße schutzwürdig ist, ist die Öffentlichkeit von dem Verfahren ausgeschlossen.

Update: 19.37 Uhr: Bewährungsstrafe für Teenager-Mädchen-Clique

Wegen schwerer Misshandlung und sexueller Nötigung eines geistig behinderten zur Tatzeit 19-Jährigen sind drei junge Frauen aus Unterfranken zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. Das Amtsgericht Kitzingen verhängte gegen die heute 17-Jährige und die beiden 19-Jährigen jeweils eine Haftstrafe von einem Jahr auf Bewährung. 

Dies teilte der Vorsitzende Richter des Jugendschöffengerichts in Kitzingen am Dienstag mit. Im Rahmen der Bewährung müssen zwei der Frauen jeweils 80 Stunden soziale Arbeit leisten. 

Die andere 19-Jährige muss eine Geldstrafe von 1000 Euro zahlen.

Titelfoto: 123RF/Antonio Guillem

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