Getötetes Baby in Unterfranken: Gutachter geschockt von Misshandlungen

Würzburg - Im Prozess um den gewaltsamen Tod eines Babys in Unterfranken hat ein Gutachter die massiven Verletzungen des Kindes geschildert.

Das Baby habe bis kurz vor seinem Tod unter "heftigen Gewalteinwirkungen" und "wiederholten Misshandlungen" gelitten, führte der Gutachter aus (Symbolbild).  © 123rf/Dmyto Lukiian

Er sehe "sehr wahrscheinliche Hinweise", die einen Tod durch Ersticken nahelegen, sagte Rechtsmediziner Michael Bohnert am Freitag vor dem Landgericht Würzburg.

Das Baby habe außerdem bis kurz vor seinem Tod unter "heftigen Gewalteinwirkungen" und "wiederholten Misshandlungen" gelitten.

Seit Oktober muss sich der damalige Freund der Mutter wegen Mordes vor Gericht verantworten (TAG24 berichtete). Der mittlerweile 24 Jahre alte Deutsche bestritt zum Prozessauftakt, das Kind kurz vor Weihnachten 2019 tödlich misshandelt zu haben.

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Die Obduktion zeigte nach Angaben des Rechtsmediziners zahlreiche Verletzungen, die nicht durch einen Unfall oder die Reanimation entstanden sein können, sondern gezielt herbeigeführt wurden.

So hatte der damals acht Monate alte Jungen diverse Hämatome, Einblutungen durch einen Schädelbruch sowie eine schwere Verletzung im Bauchraum.

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Gutachter: "In 30 Jahren nur einmal einen solchen Befund gesehen"

Der Angeklagte hatte vor dem Landgericht die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft, den Jungen schon in den Wochen vor seinem Tod misshandelt zu haben, zurückgewiesen (Archivbild).  © dpa/Daniel Karmann

Diese stamme wohl von dem Todestag und sei nur durch einen sehr schmerzhaften "Faustschlag oder Fußtritt oder starkes Zusammenpressens des Bauches" zu erklären.

Seine Lunge wies zudem auf Anzeichen eines Erstickungstodes hin, weitere Rippenbrüche seien in ihrer Art "praktisch beweisend für Kindesmisshandlung".

Der Mediziner fasste zusammen: "Ich habe einen solchen Befund in 30 Jahren Arbeit nur einmal bei schwerer Kindeshandlung gesehen."

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Der Angeklagte hatte die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft, den Jungen schon in den Wochen vor seinem Tod misshandelt zu haben, zurückgewiesen.

Er will das Kind lediglich manchmal unsanft behandelt und nicht bewusst seinen Tod herbeigeführt haben.

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