"Horrorvorstellung eines jeden Menschen": Urteil nach nächtlichem Überfall auf Seniorin
Von Bernhard Sprengel
Hamburg - Eine 88-Jährige schläft allein in ihrem Haus in Hamburg-Blankenese. Tief in der Nacht stehen plötzlich zwei Männer an ihrem Bett und überfallen sie. Einer von ihnen muss nun für lange Zeit in Haft.
Alles in Kürze
- Urteil nach Überfall auf 88-Jährige in Hamburg-Blankenese gefällt
- 29-Jähriger zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt
- Angeklagter hat zahlreiche Vorstrafen in Litauen und Dänemark
- Täter überfielen Seniorin um 3 Uhr morgens und erbeuteten 2500 Euro
- Urteil ist noch nicht rechtskräftig

Wegen eines nächtlichen Überfalls auf eine 88-Jährige in Hamburg-Blankenese hat das Landgericht einen Angeklagten zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt. Der 29-Jährige habe sich des schweren Raubes in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung schuldig gemacht, erklärte die Vorsitzende Richterin.
Nach Feststellung der Strafkammer waren der Angeklagte und ein unbekannter Mittäter am 29. Februar vergangenen Jahres gegen 3 Uhr morgens in das Haus der Seniorin eingedrungen und hatten sie beraubt. Der 29-Jährige legte über eine Erklärung seiner Verteidigerin ein Geständnis ab und bekundete Reue.
Strafverschärfend sei, dass die Täter die Seniorin gefesselt zurückließen. "Ihnen war es egal, was weiter mit ihr passierte." Bei ihrer Selbstbefreiung zog sich die Frau eine leichte Verletzung am Daumen zu. Die Täter erbeuteten damals rund 2500 Euro.
Angeklagter hat bereits zahlreiche Vorstrafen

Der litauische Angeklagte war durch eine DNA-Spur überführt und im Dezember in Norwegen verhaftet worden. Er ist nach Angaben des Gerichts vielfach vorbestraft. In seiner Heimat Litauen und in Dänemark wurde er achtmal verurteilt, unter anderem wegen Diebstahls mit Gewaltanwendung und Hehlerei.
Die Staatsanwältin hatte sechs Jahre Haft beantragt. "Es ist die Horrorvorstellung eines jeden Menschen, so wach zu werden", sagte sie über die Tat. Die Verteidigerin sprach sich für weniger als vier Jahre Haft aus.
"Die Gewalt entsprach nicht der eines kaltblütigen Räubers. Die Frau sollte keine Schmerzen haben", sagte die Anwältin. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Titelfoto: Bernhard Sprengel/dpa