Mit 80 Messerstechen getötet: Mann soll eigene Schwester erstochen haben

Hamburg - Einem 54-Jährigen wird am Landgericht Hamburg der Prozess wegen Totschlags gemacht.

In diesem Haus in Hamburg-Bergedorf soll die Frau getötet worden sein. (Archivbild)
In diesem Haus in Hamburg-Bergedorf soll die Frau getötet worden sein. (Archivbild)  © Christoph Seemann/Hamburg News

Hat er seine eigene Schwester im Februar in Bergedorf mit Dutzenden Messerstichen getötet? Diese Frage soll seit Freitagmittag beim Prozess gegen den Angeklagten geklärt werden. Der Vorwurf lautet auf Totschlag.

Offenbar soll es vor der Tat einen Streit zwischen den beiden Geschwistern in einer Wohnung im Grasredder in Hamburg-Bergedorf gegeben haben. Die genauen Umstände sollen im Laufe des Verfahrens aufgeklärt werden.

Nach den Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft soll der Mann bis zu 80 Mal auf die 55-Jährige eingestochen haben. Am Oberkörper des Opfers stellte der Rechtsmediziner demnach 26 Stichverletzungen fest, die bis zu 12 Zentimeter tief waren. Verletzt wurden bei dem Angriff das Herz, die Lunge und die Rippen der Frau.

Mutter erstickt ihr drei Wochen altes Baby: So lautet das Urteil
Gerichtsprozesse Hamburg Mutter erstickt ihr drei Wochen altes Baby: So lautet das Urteil

Sie verblutete in ihrem Sessel, in dem sie später von ihrem Vater gefunden wurde.

Der erste Verhandlungstag endete bereits nach der Verlesung der Anklageschrift durch die Staatsanwaltschaft am Landgericht.

Richterin kritisiert Terminfindung

Denn der Experte, der ein Gutachten über den Angeklagten erstellt hatte, das Verlesen werde soll, konnte nicht zum Prozessauftakt erscheinen.

Die Richterin kritisierte beim Verhandlungsauftakt Probleme bei der Terminfindung zwischen den Prozessbeteiligten. Der Angeklagte sitze bereits seit dem 17. Februar in Haft. Daher müsse der Prozess nun beginnen, um die vorgeschriebene Frist von sechs Monaten einzuhalten.

Beim nächsten Verhandlungstag am 31. August soll lediglich der Antrag gestellt werden, dass auf eine Verlesung des Gutachtens verzichtet wird und die Prozessbeteiligten die Unterlagen eigenständig lesen. Der Sachverständige soll am 7. September vernommen und befragt werden. Am 26. September wird ein beteiligter Polizeibeamter vernommen.

Die Richterin deutete am ersten Verhandlungstag an, dass der Angeklagte bei der Polizei bereits ein ausführliches Geständnis abgelegt hatte. Der Verteidiger wollte zunächst nicht bestätigen, dass der Angeklagte das Geständnis vor Gericht wiederholen werde.

Titelfoto: Christoph Seemann/Hamburg News

Mehr zum Thema Gerichtsprozesse Hamburg: