Von Bernhard Sprengel
Hamburg - Wegen sexuellen Missbrauchs eines Jugendlichen hat das Landgericht Hamburg einen Pastor zu einem Jahr und neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Das Gericht sprach den 64-Jährigen auch wegen Besitzes eines jugendpornografischen Bildes schuldig.
Nach Überzeugung der Strafkammer traf sich der Angeklagte im April 2022 mit einem 15-Jährigen und dessen Vater in seinem Pfarrhaus. Dort ging der Jugendliche ins Schlafzimmer, zog sich aus und legte sich nackt auf das Bett des Angeklagten.
Dieser kam anschließend in das Zimmer und berührte den Jungen wie abgesprochen am Oberkörper und an den Beinen und küsste ihn dort. Nach dem Geschehen zahlte der Pastor Geld an den Jungen oder den Vater. In welcher Höhe sagte der Richter nicht.
Weitere angeklagte Missbrauchstaten konnten nicht bewiesen werden. Das Gericht sprach den Pastor darum in zwei Anklagepunkten frei. Auch der angeklagte Besitz kinder- und jugendpornografischer Bilder bestätigte sich nur zum Teil.
Der Jugendliche war in dem Verfahren Nebenkläger. Doch auf seine Aussagen habe das Gericht die Verurteilung nicht stützen können.
"Der Nebenkläger hat eine sehr problematische Aussage abgeliefert", sagte der Richter. Er sei insgesamt fünfmal vernommen worden und habe seine Darstellung jedes Mal im Kernbereich geändert.
Angeklagter legte Teilgeständnis ab und zeigte Reue
Zum Fall im Pastorat konnte das Gericht einen Chatverlauf auswerten. Außerdem lagen Videoaufnahmen vor. Das jugendpornografische Bild war auf einem Tablet des Pastors gefunden worden. Der Angeklagte legte ein Teilgeständnis ab.
Der Prozess wurde weitgehend unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt. Daum legte der Richter Thorsten Schmidt Wert darauf, etwas gerade zu ziehen, wie er sagte.
Es sei nicht so gewesen, dass sich der Angeklagte an einem Konfirmanden vergriffen habe, der zwei Jahre bei ihm im Unterricht war. "Ein solcher Fall, der als typischer Missbrauch in der Kirche wahrgenommen wird, war das nicht", betonte Schmidt.
Der Jugendliche, der nicht zu der Gemeinde des Pastors gehörte, wollte sich konfirmieren lassen, wobei er nach den Worten des Richters möglicherweise auch ein finanzielles Motiv hatte. Der Vater habe den Kontakt zu dem Pastor hergestellt. Die beiden Erwachsenen kannten sich. Die Bekanntschaft habe einen sexuellen Hintergrund gehabt.
Zugunsten des Angeklagten wertete das Gericht dessen Teilgeständnis sowie seine Reuebekundung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Vater des Teenagers wurde ebenfalls auf Bewährung verurteilt
Der Vater wurde bereits im Juli vergangenen Jahres zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt.Das Landgericht sprach ihn wegen Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger in Tateinheit mit Beihilfe zum sexuellen Missbrauch von Jugendlichen und Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht schuldig.
Den weit schwereren Vorwurf, seinen Sohn zur Prostitution gezwungen zu haben, hielt das Landgericht für nicht erwiesen.
Das bislang nicht rechtskräftige Urteil vom 17. Juli 2025 soll jedoch vom Bundesgerichtshof überprüft werden. Möglicherweise werde es dort eine mündliche Verhandlung geben, sagte eine Sprecherin des Landgerichts.