Rassismus und Sexismus: Gericht bestätigt Rausschmiss von Chefarzt
Hamburg - Das Arbeitsgericht Hamburg hat am Montagvormittag die Kündigung eines ehemaligen Chefarztes des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf (UKE) für rechtmäßig erklärt. Die Vorwürfe gegen den Mediziner wiegen schwer - von rassistischen Äußerungen über sexuelle Belästigung bis hin zu gezielten Drohungen.
Alles in Kürze
- Arbeitsgericht bestätigt Kündigung von UKE-Chefarzt
- Vorwürfe umfassen Rassismus und sexuelle Belästigung
- Gericht sieht mehrere Pflichtverletzungen als erwiesen an
- Chefarzt machte rassistische Bemerkungen über Kollegen
- Urteil kann innerhalb eines Monats beim Landesarbeitsgericht angefochten werden

Vor rund einem Jahr sorgte ein anonymer Brandbrief am UKE für Aufsehen. Beschäftigte warfen einem Chefarzt rassistisches und sexistisches Verhalten sowie einen einschüchternden Führungsstil vor.
Nach einer internen Prüfung folgte die fristlose Kündigung. Der Mediziner klagte - und verlor nun vor Gericht.
Wie das Arbeitsgericht Hamburg mitteilte, wurde die Klage des Arztes gegen seine außerordentliche Kündigung in der heutigen Verhandlung abgewiesen.
Die Kammer sieht mehrere schwerwiegende Pflichtverletzungen als erwiesen an - und stufte jede einzelne als ausreichend ein, um eine fristlose Kündigung zu rechtfertigen.
UKE-Ex-Chefarzt: Gericht sieht fristlose Kündigung gerechtfertigt

In der Pressemitteilung heißt es, dass der Chefarzt mehrfach rassistische Bemerkungen über einen jordanischstämmigen Kollegen gemacht habe, wie zum Beispiel:
- "Die Araber kann man schuften lassen, die beschweren sich wenigstens nicht."
- "Die Araber machen ihre Arbeit und beschweren sich weniger."
- "Arabische Geheimwaffe."
Nach Einschätzung des Gerichts verletzen diese Aussagen "den pluralistischen Grundsatz der deutschen Gesellschaft" und stellen eine inakzeptable Form der Beleidigung dar. Allein dieser Aspekt hätte laut Kammer eine fristlose Kündigung gerechtfertigt.
Auch andere Äußerungen, wie die Bezeichnung ärztlicher Kollegen als "gehirnamputiert", wurden als grobe Beleidigung gewertet und somit ebenfalls als Kündigungsgrund anerkannt.
Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz
Ein weiterer zentraler Punkt ist das Verhalten des Arztes gegenüber zwei Kolleginnen. Laut Gericht stellte sich der Mediziner in unmittelbarer Nähe der auf niedrigen Stühlen sitzenden Frauen auf, richtete über einen Zeitraum von rund 30 Sekunden seinen Schritt auf sie und hob dabei bei Blickkontakt fortwährend die Augenbrauen.
Dieses Verhalten bewertete das Gericht klar als sexuelle Belästigung - und damit als eigenständigen Kündigungsgrund.
Hinzu kam eine mutmaßliche Bedrohung: Der Chefarzt habe einem Kollegen angedroht, ihn bei der Gleichstellungsbeauftragten zu melden - mit der falschen Behauptung, er habe einer Kollegin "an den Arsch gefasst", sollte er auf seinen Urlaubsanspruch bestehen. Auch diese Handlung wertete die Kammer als ausreichend für eine fristlose Kündigung.
Nicht als erwiesen betrachtete das Gericht lediglich eine angebliche Aussage des Arztes über eine muslimische Praktikantin, in der er geäußert haben soll, dass man bei ihr nicht wisse, ob sie "zu Hause auf dem Sofa sagt, dass alle Juden wegmüssen".
Die Anwälte des Arztes erklärten nach der Urteilsverkündung, man halte das Urteil für falsch und werde in Berufung gehen. Das Hamburger Arbeitsgericht habe festgestellt, dass einzelne Zeugen "Unwahrheiten" gesagt hätten - dennoch sei die Klage abgewiesen worden.
Die Berufung kann nun binnen eines Monats beim Landesarbeitsgericht Hamburg eingelegt werden.
Titelfoto: Fotomontage: Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE), David Hammersen/dpa