Hamburg - Rund anderthalb Jahre ist es her, dass ein ICE an einem Bahnübergang mit einem Lastwagen kollidierte. Zwölf Menschen wurden dabei verletzt. Ein Fahrgast (55) starb. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben.
Dem 36-jährigen Kraftfahrer wird in der Anklage "fahrlässige Tötung in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung sowie gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr" zur Last gelegt.
Das teilte die Staatsanwaltschaft Hamburg am Freitag mit.
Nach den bisherigen Ermittlungen soll der Beschuldigte am 11. Februar 2025 mit einem Sattelzug samt Auflieger versucht haben, den beschrankten Bahnübergang Reller in Hamburg-Rönneburg zu passieren.
Dabei soll er mehrfach rangiert und angehalten haben. Daraufhin wurde das Fahrzeug von dem herannahenden ICE 613 erfasst.
Ein Bahnreisender wurde im Zug dabei gegen den Tisch einer Sitzgruppe geschleudert und erlitt ein stumpfes Bauchtrauma, an dessen Folgen er starb.
Zwölf weitere Passagiere wurden unterschiedlich schwer verletzt. Mehrere Reisende erlitten Prellungen und Wunden, eine Frau zog sich Rippenbrüche zu.
Tödliches ICE-Unglück in Hamburg: Schadenshöhe auf mehrere Millionen geschätzt
Auch der Sachschaden ist erheblich. Durch den Zusammenstoß wurden der Zug und weitere Einrichtungen der Deutschen Bahn beschädigt. Die Schadenssumme beläuft sich nach Angaben der Staatsanwaltschaft auf rund 3,5 Millionen Euro.
Nach den Ermittlungen hätte sich das Unglück verhindern lassen. Demnach wäre der Unfall vermeidbar gewesen, wenn der 36-Jährige den Bahnübergang zügiger und ohne Aufenthalt überquert hätte. Bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens gilt die Unschuldsvermutung.