Umgang mit Hundewelpen bringt Rapper FaMo erneut vor Gericht

Hamburg - Neuer Prozess gegen FaMo (29): Der Hamburger Rapper muss sich kommende Woche wegen zweier Tatvorwürfe vor Gericht verantworten.

Rapper FaMo (29) wurde bereits in einem anderen Prozess verurteilt.
Rapper FaMo (29) wurde bereits in einem anderen Prozess verurteilt.  © Montage: Screenshot/Instagram/famo4original

Die Anklage wirft Farshad M., wie FaMo bürgerlich heißt, einen Verstoß gegen das Hundegesetz und gefährliche Körperverletzung in Tateinheit mit einem tätlichen Angriff auf Vollstreckungsbeamte vor. Das teilte die Staatsanwaltschaft mit.

Demnach soll der 29-Jährige Ende 2019 seinen Hund, einen American Pitbull Terrier/American Staffordshire Terrier Mischling, mit einer Hündin gepaart haben. Diese gehöre ebenfalls der Kategorie der gefährlichen Hunde nach dem Hundegesetz an.

Die beiden Kampfhunde bekamen neun Welpen, die M. verkaufen wollte. Der Rapper zog die Tiere in seiner Wohnung im Stadtteil Barmbek-Süd auf. Allerdings soll er sie noch während der Prägungsphase vom Muttertier getrennt haben.

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Dadurch sollen die Welpen erhebliche Leiden erlitten haben, ist die Staatsanwaltschaft überzeugt.

Das wirft die Anklage FaMo noch vor

Auf Instagram zeigt FaMo seinen Hund, dessen Nachwuchs er verkaufen wollte.
Auf Instagram zeigt FaMo seinen Hund, dessen Nachwuchs er verkaufen wollte.  © Montage: Screenshot/Instagram/famo4original

Der zweite Anklagepunkt beruht auf einem Vorfall am 9. März dieses Jahres. Vier Mitarbeiter des Hundekontrolldienstes wollten an diesem Tag die Wohnung von FaMo aufsuchen. Der 29-Jährige soll sich der Kontrolle folgendermaßen widersetzt haben: Er riss die Tür auf, stürmte in gebeugter Haltung ins Treppenhaus und rammte seinen Kopf in den Bauch eines Behördenmitarbeiters.

Eigentlich sollte der Prozess gegen M. bereits am 1. Juni beginnen, doch er wurde abgesetzt.

Nun ist der Neubeginn der Hauptverhandlung für Freitag, den 6. August, um 9 Uhr vor dem Amtsgericht Hamburg-Barmbek vorgesehen.

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Der Rapper wurde erst im vergangenen Jahr wegen eines anderen Vorwurfs verurteilt. Das Landgericht Hamburg sah es als erwiesen an, dass M. im Jahr 2017 seine Ex-Freundin vergewaltigt hat. Nicht nachgewiesen werden konnte ihm die sexuelle Nötigung einer damals 14-Jährigen.

In erster Instanz wurde der 29-Jährige im Vergewaltigungsverfahren zu zwei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt, im Berufungsprozess wurde das Urteil bestätigt.

Titelfoto: Montage: Screenshot/Instagram/famo4original

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