Brutaler Mord mit Armbrust: Urteil gegen 59-Jährigen gefallen

Von Nicole Schippers

Kassel - Wegen des Mordes mit einer Armbrust an einer 50-Jährigen muss ein Mann aus Bayern lebenslang hinter Gitter.

Der 59 Jahre alte Angeklagte wurde verurteilt.  © Nicole Schippers/dpa

Das Landgericht Kassel sprach den 59-Jährigen schuldig, die Frau im Dezember des vergangenen Jahres an ihrem Arbeitsplatz in einer Klinik im nordhessischen Bad Zwesten (Schwalm-Eder-Kreis) getötet zu haben. Die 10. Große Strafkammer folgte mit ihrem Urteil entsprechend den Anträgen der Staatsanwaltschaft und der Nebenklägervertretung.

"Es gibt keinerlei Zweifel, dass der Angeklagte die Tat begangen hat", sagte der Vorsitzende Richter Christian Geisler zur Entscheidung. Das Gericht sah die Mordmerkmale Heimtücke und niedrige Beweggründe als erfüllt an. Zudem stellte es auch noch die besondere Schwere der Schuld fest.

Damit ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren für den Mann nahezu ausgeschlossen.

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Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte die 50-Jährige am 4. Dezember 2024 wegen Erbstreitigkeiten mit deren Bruder getötet hat. Der Bruder des Opfers war mit der Mutter des Mannes in einer Beziehung gewesen.

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Verhandelt wurde der Fall vor dem Landgericht Kassel.  © Swen Pförtner/dpa

Er hatte von ihr offenbar ein Haus übertragen bekommen. Es folgte daraufhin ein jahrelanger Streit, in dem der Angeklagte den Bruder des Opfers sowie dessen Familie mehrfach bedrohte.

Eine forensische Gutachterin attestierte dem 59-Jährigen, der zuletzt im Landkreis Passau gelebt hatte, in dem Verfahren volle Schuldfähigkeit.

Zu den schwerwiegenden Vorwürfen äußerte sich der 59-Jährige bis zuletzt nicht. Seine zuständigen Verteidiger hatten keinen konkreten Antrag gestellt.

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Im Gegensatz zur Anklage sahen sie die von der Staatsanwaltschaft ins Feld geführten Mordmerkmale Heimtücke, niedrige Beweggründe sowie Grausamkeit als nicht erfüllt an.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es können Rechtsmittel eingelegt werden.

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