Mann lässt sich tätowieren, stirbt kurz darauf: So lautet das Urteil gegen Tätowierer

Von Nicole Schippers

Korbach - Im Prozess um den Tod eines 22 Jahre alten Mannes nach einem Besuch in einem provisorischen Tattoostudio hat das Amtsgericht Korbach den angeklagten Tätowierer vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen.

Es war ein Tattoo mit tödlichen Folgen. (Symbolbild)
Es war ein Tattoo mit tödlichen Folgen. (Symbolbild)  © 123RF/belyjmishka

Ihm war vorgeworfen worden, im März 2022 in seiner Wohnung im Landkreis Waldeck-Frankenberg unter desolaten hygienischen Bedingungen den Unterarm des Verstorbenen tätowiert zu haben.

Der 22-jährige Bekannte des Angeklagten hatte nur wenige Tage danach eine bakterielle Infektion entwickelt. In der Folge war es zu einem septischen Multiorganversagen gekommen, das drei Wochen später letztlich zum Tod des jungen Mannes führte.

Die Staatsanwaltschaft hatte dem Angeklagten vorgeworfen, die Infektion verursacht zu haben, indem er unter anderem seine Einmalhandschuhe mindestens einmal während des Tätowierens abgelegt und diese später wiederverwendet habe.

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Für das Gericht stehe zwar fest, dass die bakterielle Infektion durch das Tätowieren des Angeklagten ausgelöst worden sei, so der Vorsitzende Richter. Eine Verletzung der Sorgfaltspflicht durch den Tätowierer sei aber nicht nachzuweisen.

Das Amtsgericht Korbach hat geurteilt.
Das Amtsgericht Korbach hat geurteilt.  © Swen Pförtner/dpa

Staatsanwaltschaft und Nebenklage hatten eine Freiheitsstrafe gefordert

"Wir haben verschiedene Möglichkeiten, wie die Infektion entstanden sein könnte. Wir werden leider nie herausfinden, wie die Bakterien übertragen wurden", führte er weiter aus. Für eine Verurteilung habe eine Sorgfaltspflichtverletzung für den Tod ursächlich gewesen sein müssen. Das allerdings habe im Rahmen des Gerichtsprozesses nicht nachgewiesen werden können.

Es sei alles andere als unwahrscheinlich, dass die Bakterien über die Atemluft übertragen wurden. Dabei handele es sich aber nicht um eine Verletzung der Sorgfaltspflicht, weil der Gesetzgeber das Tragen einer Maske beim Tätowieren nicht vorschreibt.

Staatsanwaltschaft und Nebenklage hatten eine Freiheitsstrafe von neun Monaten auf Bewährung und Geldstrafe gefordert. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. Gegen das Urteil können Rechtsmittel eingelegt werden.

Titelfoto: 123RF/belyjmishka

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