Falsche Narkoseärztin verursacht Tod von drei Menschen: Gericht fällt neues Urteil

Von Nicole Schippers

Kassel - Wegen Körperverletzung mit Todesfolge in drei Fällen und gefährlicher Körperverletzung in zehn Fällen hat das Landgericht Kassel eine frühere falsche Narkoseärztin in einem Revisionsprozess zu 15 Jahren Haft verurteilt.

Die 54-Jährige ist jetzt vom Landgericht Kassel unter anderem wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu 15 Jahren Haft verurteilt worden.
Die 54-Jährige ist jetzt vom Landgericht Kassel unter anderem wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu 15 Jahren Haft verurteilt worden.  © Nicole Schippers/dpa

Damit fällt das Urteil deutlich milder aus als in ihrem ersten Prozess.

Im Mai 2022 hatte das Landgericht die heute 54-Jährige unter anderem wegen dreifachen Mordes und versuchten Mordes in zehn Fällen zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe mit Feststellung der besonderen Schwere der Schuld verurteilt.

Die Frau hatte sich mit einer gefälschten Approbationsurkunde eine Anstellung als Narkoseärztin in einem Hospital im nordhessischen Fritzlar (Schwalm-Eder-Kreis) erschlichen und war dort jahrelang tätig gewesen.

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Die 6. Große Strafkammer des Kasseler Landgerichts sah es im ersten Prozess als erwiesen an, dass durch Behandlungsfehler der 54-Jährigen drei Patienten gestorben waren und andere schwere Schäden davongetragen hatten.

Gegen das Urteil aber hatte die Frau erfolgreich Revision eingelegt.

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hob die Entscheidung teilweise auf, unter anderem, weil er den Tötungsvorsatz nicht ausreichend begründet sah, und verwies den Fall zur Neuverhandlung an das Kasseler Landgericht zurück.

Gericht: Tötungsvorsatz ist nicht feststellbar

2022 hatte das Landgericht die Frau noch wegen dreifachen Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt.
2022 hatte das Landgericht die Frau noch wegen dreifachen Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt.  © Swen Pförtner/dpa

Die 10. Große Strafkammer des Landgerichts folgte nun mit ihrem Urteil den Forderungen der Staatsanwaltschaft. Ein Tötungsvorsatz sei nicht feststellbar gewesen, erklärte der Vorsitzende Richter Christian Geisler.

Die Nebenklage hatte beantragt, die 54-Jährige wegen Mordes erneut zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe zu verurteilen und die besondere Schwere der Schuld festzustellen.

Ihre Verteidiger hatten für eine Gesamtfreiheitsstrafe von sieben bis acht Jahren wegen gefährlicher Körperverletzung beziehungsweise acht Jahren wegen gefährlicher Körperverletzung mit Todesfolge plädiert. Das neue Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Titelfoto: Nicole Schippers/dpa

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