Von Christine Schultze
Gießen - Mit der Verlesung der Anklage hat vor dem Landgericht Gießen der Prozess gegen zwei Angeklagte begonnen, die eine 55-jährige Frau getötet haben sollen.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem 58-jährigen Mann und seiner 44 Jahre alten Lebensgefährtin gemeinschaftlichen Mord durch Unterlassen sowie gefährliche Körperverletzung vor.
Gut drei Monate vor der Tat soll die 55-Jährige, die das Down-Syndrom hatte, in den Lauterbacher Ortsteil Wernges im Vogelsbergkreis gezogen sein, sagte Oberstaatsanwalt Thomas Hauburger. Bei den beiden Angeklagten soll es sich um ihre früheren Vermieter handeln.
Mit dem Zuzug habe ein von Gewalt und Erniedrigungen geprägtes Martyrium für die Frau begonnen, so Hauburger.
Er geht davon aus, dass die 55-Jährige getötet wurde, um vorangegangene mutmaßliche Straftaten zu verdecken.
Schließlich sollen die Angeklagten der Frau mindestens 47 Tabletten verschiedener Psychopharmaka verabreicht haben, wodurch die Frau das Bewusstsein verloren habe.
Das Paar habe jedoch entschieden, keine ärztliche Hilfe zu holen. Die Frau sei daraufhin am 23. Januar 2024 gestorben.
Angeklagter soll Leichnam zerteilt haben
Die Leiche sollen die Angeklagten zunächst im Keller untergebracht haben, wo der 58-Jährige sie zerteilt und zunächst in ein Fass gepackt haben soll.
Den Kopf und die Extremitäten habe der Mann später in ein Waldstück bei Schlitz in Osthessen gebracht, so Hauburger. Alle sterblichen Überreste des Opfers wurden Anfang Juli bei einer Durchsuchungsaktion der Polizei aufgefunden.
Das Paar hatte die Vorwürfe im Rahmen der Ermittlungen bestritten. Zum Prozessauftakt erklärte die Verteidigerin der 44-Jährigen, ihre Mandantin werde weder Angaben zu ihrer Person noch zur Sache machen.
Der 58-Jährige ließ über seinen Verteidiger erklären, dass er die Vorwürfe pauschal bestreite.
Erstmeldung vom 6. Mai um 9.02 Uhr; Update um 13.08 Uhr.