Von Marc Wickel
Darmstadt - Sie soll sich "Heilung durch die Darbietung eines Menschenopfers" versprochen und deshalb getötet haben: Am Donnerstag beginnt ein Verfahren gegen eine 40 Jahre alte Frau am Landgericht Darmstadt.
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Deutsche zum Tatzeitpunkt psychisch krank war, weshalb ihr Mord im Zustand der Schuldunfähigkeit vorgeworfen wird.
Die Frau soll als Prostituierte gearbeitet haben, der im Februar getötete 63 Jahre alte Deutsche soll ein Freier gewesen sein.
An der deutsch-polnischen Grenze hatte die Bundespolizei die Frau festgenommen; zwei Tage, nachdem die Polizei nach Hinweisen einen zerteilten Leichnam im hessischen Heusenstamm gefunden hatte.
Mit dem Leichnam soll die Frau ein Ritual durchgeführt haben, wie das Landgericht Darmstadt zum Vorwurf mitteilte.
Weil die Frau zum Tatzeitpunkt schuldunfähig gewesen sein soll, handelt es sich nicht um ein reguläres Strafverfahren, sondern um ein Sicherungsverfahren. So ein Verfahren kann etwa mit einer Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik enden.
Für den Prozess sind bislang fünf Verhandlungstage bis zum 24. November vorgesehen.