Kindesmissbrauch: Ehemaliger Pfarrer in Fulda zu mehrjähriger Haftstrafe verurteilt

Fulda - Im Prozess um schweren sexuellen Kindesmissbrauch ohne Körperkontakt ist ein ehemaliger katholischer Pfarrer vom Landgericht Fulda zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt worden.

Der angeklagte ehemalige Pfarrer (hier hinter seinem Anwalt Axel Dohmann) wurde vom Landgericht Fulda zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt.
Der angeklagte ehemalige Pfarrer (hier hinter seinem Anwalt Axel Dohmann) wurde vom Landgericht Fulda zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt.  © Lukas Fortkord/dpa

Die schiere Masse der Fälle habe den Angeklagten in diese Strafhöhe gebracht, erklärte das Gericht unter anderem in seiner Urteilsbegründung.

Die Kammer sprach den 43-Jährigen in allen 68 Anklagepunkte schuldig, sagte der Sprecher des Gerichts, Dominik Dute. "Wobei am schwersten der Vorwurf des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in kinderpornografischer Absicht wiegt."

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sich der Mann in Chatverläufen auf einer Videochatplattform in mehreren Fällen des Besitzes und der Verbreitung von kinderpornografischem Material schuldig gemacht habe.

Mann (†22) lässt sich Tattoo stechen, kurz darauf ist er tot
Gerichtsprozesse Hessen Mann (†22) lässt sich Tattoo stechen, kurz darauf ist er tot

In einigen Chatverläufen habe er Kindern, die auch als solche zu erkennen gewesen seien, zum Teil "hartes kinderpornografisches" Material vorgespielt.

Auch habe er Kinder und Jugendliche zu sexuellen Handlungen aufgefordert und sich selbst bei solchen gezeigt. Das dabei entstandene Videomaterial habe er abgespeichert und behalten.

Verteidigung kündigt bereits Revision an

Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt ist mit dem Urteil zufrieden, sagte im Anschluss der leitende Staatsanwalt Benjamin Krause. Das Urteil zeige, dass sexueller Missbrauch von Kindern auch ohne Körperkontakt nicht akzeptiert werde.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren gefordert. Die Verteidigung hatte sich für eine Strafe von höchstens zwei Jahren ausgesprochen, die zur Bewährung ausgesetzt werden sollte. Der Verteidiger des nun verurteilten Mannes kündigte bereits eine Revision an.

Titelfoto: Lukas Fortkord/dpa

Mehr zum Thema Gerichtsprozesse Hessen: